BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 138

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mittlungsbehörden und Stellen zur Klärung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen laut unseren rechtsstaatlichen Prinzipien und der Verfassung, auf die wir unser Gelöbnis abgelegt haben, die Staatsanwaltschaft und die unabhängigen Gerichte sind? Sind Sie dieser Meinung? (Bundesrätin Dziedzic: Sie haben kein Interpellationsrecht in unsere Richtung!) Oder sind Sie der Meinung, meine sehr geehrten Damen und Herren (Bun­desrätin Dziedzic: Das ist skandalös!), dass einzelne Journalisten die Funktion von Ermittlungsbehörden übernommen haben? (Bundesrat Stögmüller: „unzensuriert“ wird das klären!) Wenn Sie dieser Meinung sind, dann möchten Sie mich bitte darüber in Kenntnis setzen, wann die entsprechende Verfassungsänderung stattgefunden hat, denn bis vor Kurzem war ich Mitglied dieses Hauses, und in der Zeit – und das waren doch einige Jahre – hat es diese Änderung der Verfassung nicht gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Schabhüttl: ... Regierung! – Bundesrat Stög­müller: ... Ihre Rede! – Bundesrätin Mühlwerth: Lasst ihn doch antworten!)

Ich bin also der Meinung, und zwar auf Basis meines Gelöbnisses, dass die Staatsan­waltschaft und dass die Gerichte, und sonst niemand, solche Vorwürfe entsprechend aufzuklären haben.

Jetzt könnte ich noch viele, viele Fragen aufwerfen. (Bundesrätin Dziedzic: Das steht Ihnen nicht zu! Sie haben die Pflicht, zu antworten!) Zum Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren, könnte ich die Frage aufwerfen, ob Sie es für besonders verant­wortungsbewusst, für redlich oder anständig halten, einer Polizeieinheit, die absolut korrekt vorgegangen ist, die sich bei diesem Einsatz nicht das Mindeste hat zuschul­den kommen lassen, de facto zu unterstellen, sie habe parteipolitisch motiviert oder in parteipolitischem Auftrag amtsmissbräuchlich gehandelt. (Bundesrat Schabhüttl: Ist das eines Ministers würdig?) Glauben Sie, dass das sauber ist, glauben Sie, dass das in Ordnung ist, und glauben Sie, dass das mit dem, worauf Sie Ihr Gelöbnis abgegeben haben, zusammenpasst? Ich frage Sie das! Ist das diese gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ich frage Sie das deshalb, weil nämlich der Text in der Einleitung Ihrer Begründung genau diese Dinge so darstellt. (Bundesrat Stögmüller: Das regt Sie auf, gell?) Das ist das Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Ihr Problem in Ihrer Begründung! (Bundesrätin Dziedzic: Das ist Ihr Problem!) Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, finde ich nicht gut, das finde ich nicht seriös, das finde ich nicht sachlich, und das finde ich schon gar nicht verantwortungsbewusst.

In Ihrer Begründung, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden falsche und längst widerlegte Behauptungen wie Fakten dargestellt, so schaut es aus; zum Beispiel die Darstellung einer gerichtlich angeordneten Sicherung einer Hausdurchsuchung, als ob dort die wilden Horden wie in Kabul einmarschiert wären. (Bundesrat Stögmüller: Vielleicht!) Das ist längst widerlegt, und Sie schreiben es trotzdem noch in Ihre Be­gründung hinein. Das, was längst widerlegt ist, dient Ihnen als Begründung dafür, dass das dringlich zu behandeln ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen oder von den Restgrünen (Bundesrat Stögmüller: Wir sind schon noch die Grünen!), haben sich das die Polizistinnen und Polizisten verdient? Haben sie sich das verdient? – Nein, das ha­ben sie sich nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrätin Dziedzic: Er will unsere Fragen einfach nicht beantworten!)

Und es ist unverantwortlich, es ist unseriös, es ist unsachlich, weil die vonseiten der zuständigen Staatsanwaltschaft, und zwar in einem aufwändigen Ermittlungsverfahren, ganz so, wie der Rechtsstaat das vorsieht, ermittelten Vorwürfe von Ihnen ohne jede Kenntnis der Aktenlage als vage Verdachtsmomente bezeichnet werden. (Bundesrat Stögmüller: Das stimmt ja nicht!) – Das steht doch so in Ihrer Begründung. Jetzt frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben sich das die Staatsanwälte


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