BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 141

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Gerät und jede Manipulationsmöglichkeit zu unterbinden. Die sichergestellten Daten beziehungsweise die vor Ort gezogenen Kopien wurden umgehend unter der Leitung der Korruptionsstaatsanwaltschaft in einen besonders zugangsbeschränkten Raum der Korruptionsstaatsanwaltschaft verbracht, verschlüsselt und bislang nicht gesichtet. – Zitatende.

Zu den Fragen 18 und 19:

Ich verweise auf die Zuständigkeit des Justizministeriums.

Zur Frage 20: Nein.

Zu den Fragen 21 bis 25:

Ich verweise wiederum auf die Zuständigkeit des Justizministeriums.

Zu den Fragen 26 und 27:

Nein. Die aktuelle Amtsperiode von Direktor Peter Gridling endet am 20. März. Die vom Bundespräsidenten unterfertigte Entschließung setzt ihn ab 21. März für eine weitere Funktionsperiode ein. Von einer Verweigerung der Dekretausfolgung kann daher nicht gesprochen werden, zumal Gridling das Dekret am 13.3.2018 durch die Generaldirek­torin für die öffentliche Sicherheit überreicht wurde.

Zur Frage 28:

Es haben sich in einem laufenden Verfahren Verdachtsmomente ergeben, die diese Maßnahme zur Wahrung des Ansehens des Amtes erforderlich machten. Die WKStA ermittelt gegen Direktor Mag. Peter Gridling wegen des Verdachts des Amtsmiss­brauchs. Die Vorwürfe beziehen sich auf den unmittelbaren Wirkungsbereich seiner Tätigkeit im BVT.

Ich zitiere die gesetzliche Vorschrift zur Suspendierung, § 112 Beamten-Dienstrechts­gesetz. Danach hat die Dienstbehörde „die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen, [...] wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Anse­hen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden.“

Zur Frage 29:

Unter Hinweis auf das von der WKStA geführte Verfahren ist von der Beantwortung dieser Frage Abstand zu nehmen.

Die Löschung von Daten wird derzeit durch folgende Auflagen kontrolliert: Vieraugen­prinzip bei der Löschung, laufende Stichprobenkontrollen, Kontrolle durch den Rechts­schutzbeauftragten beim BMI im Rahmen seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben, Kontrollen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht durch den unmittelbaren Vorge­setzten.

Als potenzieller Betroffener: Geltendmachung persönlicher Rechte auf Auskunft und Löschung personenbezogener Daten gemäß §§ 26 und 27 des Datenschutzgesetzes und Möglichkeit der Beschwerde an die Datenschutzbehörde und letztlich automatisa­tionsunterstützte Löschung zur Skartierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Überdies werden im Moment sämtliche Sicherheitsmaßnahmen in diesem Zusammen­hang evaluiert.

Zur Frage 30:

Allfällige Verbesserungen sind Gegenstand wiederkehrender Evaluierungen. Ange­dacht und teilweise bereits in Ausarbeitung sind: Ausbau der entsprechenden Schu­lungsmaßnahmen; Einrichtung von Informationssicherheitsvertrauenspersonen zur Un­terstützung des Informationssicherheitsbeauftragten; verstärkte stichprobenartige Kon-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite