trollen durch den Informationssicherheitsbeauftragten als Ergänzung zu den Kontrollen der unmittelbaren Vorgesetzten.
Zur Frage 31:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts und auch nicht Gegenstand der Vollziehung.
Erlauben Sie mir abschließend eine Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte alle darum ersuchen, in dieser Sache im Interesse Österreichs mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein und der notwendigen Sensibilität vorzugehen. Das hat sich unser Land verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat sich unsere Bevölkerung verdient, und das haben sich unsere Polizistinnen und Polizisten verdient, die tagein, tagaus, 24 Stunden 365 Tage im Jahr, für die Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung im Einsatz sind (Bundesrat Stögmüller: Um die geht es ja da gar nicht!) und dabei leider nur allzu oft auch ihre Haut auf den Markt tragen müssen, ohne dass dann von politischer Seite aus allen Richtungen die entsprechende Unterstützung kommen würde. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
16.21
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Fragen.
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Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat David Stögmüller zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.21
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Minister! Danke für Ihre Fragen, ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass Sie Minister und nicht mehr Oppositioneller sind; vielleicht haben Sie es vergessen. Das heißt, Sie sind in der Exekutive, und darum möchte ich Ihnen aus dem Bundes-Verfassungsgesetz Art. 52 vorlesen:
„Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen“ – noch einmal: „über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen“ – „und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen sowie ihren Wünschen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben.“
Das kommt dann später. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.22
Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Das war einfach eine Erklärung.
Ebenfalls zur Geschäftsordnung: Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
16.22
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Stögmüller, ich würde Sie dringend ersuchen, einmal die Geschäftsordnung zu lesen. Das, was Sie da vorgelesen haben, hat ja niemand in Zweifel gezogen, aber es steht nirgendwo in der Geschäftsordnung – die Frau Präsidentin hat das auch extra erwähnt –, dass der Herr Minister nicht auch seinerseits Ihnen Fragen stellen kann. Das war jetzt wieder einmal der typische Rohrkrepierer eines Grünen, der sich hinten und vorne nicht auskennt. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
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