19.04.55

Berichterstatter Mag. Dr. Michael Raml: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Überein­kommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten.

Der Bericht ist Ihnen in schriftlicher Form zugegangen; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich erstatte weiters Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten.

Auch dieser Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen; daher darf ich gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile es ihm.