19.10.13

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Staatssekretärin Edtstadler! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch an einen satirischen Artikel in einem österreichischen Wochenmagazin. Ich glaube, es war das „Profil“.

Der Verfasser berichtete über seinen Ärger, als er an einer Baustelle, mit einer Ge­schwindig­keitsbegrenzung von 30 km/h, von einem Auto mit ungarischem Kennzeichen mit weit überhöhter Geschwindigkeit überholt wurde, lebensgefährlich, wie er es wahrnahm. Dann schrieb der Verfasser darüber, wie es ihm in Ungarn ging. Es war eine ähnliche Situation: Er fährt mit dem Auto an einer Baustelle, die ungarischen Autofahrer halten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung, er rast mit über 90 km/h an den langsam Fahrenden vorbei.

Meine Damen und Herren, man hatte ja nichts zu befürchten, außer man wäre direkt in Ungarn von einem Mann von der Rendőrség – der Polizei – aufgehalten worden, denn es gab damals keine Möglichkeit, ein Verkehrsdelikt, dass in Ungarn begangen wurde, in Österreich zu ahnden und ebenso umgekehrt.

Nicht, dass ich ein Vertreter der übertriebenen Strenge bei der Einhaltung der Ver­kehrs­regeln bin, aber es ist für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer ge­fährlich, wenn Regeln überschritten werden. Das passiert in einem beträchtlichen Ausmaß dann, wenn man keine Strafverfolgung zu befürchten hat. Das gilt für Fah­rerinnen und Fahrer aus dem Ausland bei uns genauso wie auch dann, wenn wir im Ausland unterwegs sind. (Bundesrat Schennach: Genau!)

Meine Damen und Herren, deswegen ist es ganz wichtig, dass das Übereinkommen zwischen den Republiken Bulgarien und Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Verkehrssicher­heit gefährdenden Verkehrsdelikten zu begrüßen ist. Es geht nämlich um die Sicherheit im Straßenverkehr, die durch Regelübertretung gefährdet ist.

Natürlich – es wurde heute schon erwähnt – ist kleinlichem Vorgehen und Schikanen vorzubeugen, aber es braucht eine Ordnung, die erst schützen kann, wenn sie einge­halten wird.

Ich habe auch hier einmal gesagt: Ohne Straßenverkehrsordnung gäbe es nicht das Fest der Freiheit, sondern das Fest der Spengler und noch schlimmer, meine Damen und Herren, der Spitäler. Wir brauchen also eine Ordnung, die uns auch dadurch schützt, dass sie eingehalten wird, da ihre Nichteinhaltung mit Strafen bedroht ist. Durch das Administrative und Technische Durchführungsabkommen ist eine Verein­fachung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten, die die Straßen­verkehrssicherheit gefährden, gegeben.

Die Ausforschung der Lenker, Zustellungsfragen, die elektronische Übermittlung von Vollstreckungsersuchen und die Abtretung der Geldstrafen wird dadurch effizienter gestaltet werden können. Meine Damen und Herren, das ist ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit, der sehr zu begrüßen ist. Danke, Frau Staatssekretärin. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.12

Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile es ihm.