BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 12

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Hilfe und Beratung müssen daher verbessert werden, das Gewaltschutzgesetz gehört weiterentwickelt, ein flächendeckender weiterer Ausbau der Frauenberatungsstellen muss erfolgen. Wir haben Gott sei Dank in Österreich in 70 von 80 politischen Bezirken zumindest eine Frauenservicestelle oder eine Frauen- und Mädchenberatungsein­richtung, die von Ihnen, Frau Bundesministerin, kofinanziert werden; das entspricht einem Flächendeckungsgrad von 88 Prozent. Auch für 2018 wird von einem Wert von über 80 Prozent ausgegangen.

Es geht darum, flächendeckend niederschwellige Angebote zu haben. Ich weiß als Vorsitzende des Vereins Frauenhilfe Salzburg, wie notwendig diese niederschwellige Sozialberatung ist, wie viele Frauen diese Beratung brauchen und auch annehmen. Vielen Dank an dieser Stelle allen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern für ihren täglichen Einsatz! (Allgemeiner Beifall.)

Wir brauchen leider einen weiteren Ausbau dieser Plätze in den Frauenhäusern. Wir brauchen auch eine Nachschärfung des Strafrechts in Kooperation mit den Opfer­schutzvereinen und Frauenservicestellen. Diesbezüglich engagiert sich unsere Salz­burger Staatssekretärin Karoline Edtstadler in der bereits eingerichteten Taskforce, da die bisherigen Anstrengungen, eine Ausgewogenheit zwischen der Strafdrohung für Vermögensdelikte einerseits und für Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit andererseits herzustellen, noch nicht gefruchtet haben. Ziel der Taskforce ist, wie schon gesagt, null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder. Darum ist es auch so wichtig, dass diese Taskforce jetzt engagiert weiterarbeitet.

Betreffend qualitätsvolle Betreuung unserer Kinder, insbesondere den Ausbau von institutionellen Kinderbetreuungsangeboten: Wir haben schon gesagt, wir forcieren einen bedarfsorientierten und flächendeckenden Ausbau von Kinderbetreuungs­ange­boten in qualitativer und auch in quantitativer Hinsicht in Kooperation mit den Ländern und Gemeinden, denn nur so kann die Wahlfreiheit für Frauen erreicht werden und damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und wirklich gelebt werden.

Ein Leuchtturmprojekt ist unserer Meinung nach der Familienbonus Plus, durch den 950 000 Familien und rund 1,6 Millionen Kinder mit 1,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2019 entlastet werden. Der Familienbonus Plus wirkt daher bereits ab dem ersten Steuereuro. Das ist, bitte, wirklich eine Entlastung für jede Familie, auch für jene Familien, deren Einkommen unter dem österreichischen Durchschnittseinkommen liegt. Er reduziert die Steuerlast der betroffenen Eltern, sodass bei geringverdienenden Steuerzahlern die Steuerlast komplett wegfällt. Das ist ein echter Anreiz auch für uns Frauen, nach der Karenz wieder erwerbstätig zu werden.

„Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter“: Durch unterschiedliche Familien­karrieren, Kindererziehung, Teilzeitarbeit, Scheidung oder Krankheiten haben Frauen leider oft keine ausreichende Absicherung für ihre Pension im Alter. Daher bedarf es verpflichtender Informationskampagnen der Pensionsversicherungsanstalt und des Sozialministeriums, um die Frauen auch wirklich aufzuklären und ihnen zu sagen, was sie erwartet, wenn sie sich für die eine oder andere Möglichkeit entscheiden; also echte Wahlfreiheit.

Zur Forcierung des Pensionssplittings: Diese Möglichkeit wurde 2005 auf freiwilliger Basis eingeführt, ist aber leider sehr wenig bekannt; es würde auch helfen, dass Frauen im Alter mehr Pension haben, wenn wir diese Maßnahme weiter forcieren.

Abschließend noch zum Thema „Frauengesundheit und bessere Unterstützung von Schwangeren“. Wir wissen, dass gerade die Situation, wenn Kinder auf die Welt kom­men, eine große Herausforderung darstellt. Daher bedarf es entsprechender Unterstüt­zung.

 


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