daher für sie finanzielle Verbesserungen bedeutet, wenn wir die unteren KV-Ebenen anheben.
Angesprochen wurden schon Elternkarenzen. Auch in puncto Elternkarenzen kann ich versichern, dass wir daran arbeiten, dass die Anrechnung der gesetzlichen Elternkarenzen auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche erfolgt und dass wir dies als Forderungspunkte in all unseren Kollektivvertragsverhandlungen haben. Das ist ein Punkt, der ganz oben auf der Agenda steht, und das ist nicht nur für uns ein Forderungspunkt, denn gemeinsam mit der Wirtschaft ist es uns gelungen, diese Anrechnung der Elternkarenzen auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche mittlerweile in sehr vielen Kollektivverträgen zu verankern.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, unsere Berechnungen haben uns auch gezeigt, dass es, wenn diese Zeiten nicht angerechnet werden, für manche Frauen in manchen Bereichen – man muss sagen, diese Anrechnung gilt ja für beide Elternteile, für Männer und für Frauen – mehr als 2 000 Euro brutto an finanziellen Nachteilen bedeutet. Das sind finanzielle Nachteile, die sie in Wirklichkeit bis zu ihrer Pension nicht mehr aufholen können.
Es ist aber nicht nur das, es sind auch Nachteile wie jene, dass Frauen dann häufig nicht zu einem Dienstjubiläum kommen – das ist noch gar nicht mitgerechnet –, oder auch, dass Frauen einen Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche sehr häufig später oder gar nicht erwerben.
Ich hatte unlängst erst das Erlebnis, dass mich eine Friseurin gefragt hat, ob ihr Chef sie irgendwann abgemeldet hat. Sie ist, seitdem sie Lehrling war, im selben Frisiersalon tätig, ist 26 Jahre dort beschäftigt, und ihr Chef hat ihr gesagt, sie habe noch immer keinen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Nach Durchsicht ihrer Unterlagen war mir klar, warum das so ist. Sie hat deswegen keinen Anspruch darauf, weil sie sich erlaubt hat, zwei Kinder zu bekommen und auch die komplette gesetzliche Karenz auszunützen, da sie in Niederösterreich zu Hause ist und es dort relativ schwierig ist, ein Kind unter drei Jahren ganztags in einem Kindergarten unterzubringen.
Das bedeutet, diese Frau muss, wenn diese Zeiten nicht angerechnet werden, noch zwei weitere Jahre warten – sie braucht also 28 Beschäftigungsjahre –, bis sie zur sechsten Urlaubswoche kommt.
Daher ersuche ich Sie, Frau Ministerin, mit uns gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir diese Anrechnung auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche nicht langsam und schwierig über die Kollektivverträge regeln, sondern – das ist die Forderung der ÖGB-Frauen – dass wir das auf gesetzlicher Ebene schaffen, denn das kann nicht davon abhängig sein, wo frau, wo man beschäftigt ist. Ich glaube, das ist ein Anspruch, der für beide Geschlechter, für Eltern in allen Bereichen, in allen Branchen Gültigkeit haben muss, da wir schon im 20. Jahrhundert leben. (Beifall bei der SPÖ.)
Dass diese Anrechnung finanzielle Vorteile hat, habe ich eben erwähnt. Da ich das Stichwort finanziell nannte: Von meiner Vorrednerin ist auch schon das Thema gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit angesprochen worden. Ich kann Ihnen versichern, seit vier Jahrzehnten begleitet mich dieser Satz, seit vier Jahrzehnten hoffe ich, dass es irgendwann zum Schließen dieser Schere kommt.
Man kann sagen, dass das schon vor 80 Jahren ein Thema gewesen ist und nicht erst heute eines ist. Ich glaube schon, dass man sagen kann, dass es der letzten Bundesregierung erfreulicherweise doch gelungen ist, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, um diese Lohnschere zu schließen, indem es zur Einführung der Einkommensberichte, die auch schon angesprochen worden sind, gekommen ist. 2011
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite