Also hier wäre einiges zu tun. Laut dem EU-Vorhabensbericht Ihrer Amtsvorgängerin sollte das schon im Vorjahr, also bereits 2017, in allen Bundesländern umgesetzt worden sein. Und wenn ich mir nächstes Jahr wieder den Vorhabensbericht anschaue, wird wieder nichts passiert sein, so wie wir es von den vorhergehenden Vorhabensberichten schon gewöhnt sind.
Es ist eher das Gegenteil passiert, es wurden sogar noch extra Beiträge für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten zum Beispiel in Oberösterreich eingeführt. Dieses Jahr läuft die 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern aus, und ich hoffe wirklich, dass wir einen einheitlichen Mindeststandard im Bereich der Kinderbetreuung schaffen und dem Barcelona-Ziel endlich näherkommen beziehungsweise es erfüllen werden.
Ein Thema, das mir persönlich sehr wichtig ist, sind Jugendliche, die besonders schwierige Ausgangs- und Rahmenbedingungen haben. Ich möchte ganz besonders die sogenannten Care Leavers ansprechen. Sie haben im Vorhabensbericht im Punkt Jugendbeschäftigung nur die Jugendlichen angesprochen, denen die finanzielle Möglichkeit beziehungsweise auch die dafür nötige Familienstruktur geboten wird, hochwertige Qualifikationen zu erlangen, um überhaupt Unternehmergeist zu entwickeln und sich mit der Schaffung von Arbeitsplätzen zu befassen, aber wir müssen allen Kindern und Jugendlichen in Österreich, in Europa die Chance geben, Bildung zu erlangen, um überhaupt eine Chance am Arbeitsmarkt zu bekommen.
Diese Care Leavers haben es besonders schwer. Im Schnitt ziehen junge Erwachsene in Österreich im Alter von circa 24 Jahren von zu Hause aus und erhalten meistens noch finanzielle Unterstützung seitens der Erziehungsberechtigten. Das ist aber nicht so bei jenen, die außerhalb einer Familienstruktur, außerhalb eines Familiengefüges, zum Beispiel in Wohngemeinschaften oder in Pflegefamilien, aufgewachsen sind. Diese müssen schon mit 18 Jahren auf eigenen Füßen stehen, und in genau diesen Fällen sprechen wir von den Care Leavers. Für diese Jugendlichen ist der Start in das Erwachsenenleben wirklich nicht leicht, weil sie eben nicht, so wie wir es gewohnt sind, im Familienverband aufgewachsen sind, und diese Jugendlichen tragen dann, wenn sie die Fremdunterbringung verlassen müssen, ein erhöhtes Risiko, an den Hürden hinein ins Erwachsenenleben zu scheitern oder auf dem Arbeitsmarkt einfach zu versagen.
Es gibt zwar die Möglichkeit der vollen Erziehung, aber es kommt auf das Bundesland an, in dem man aufwächst, und genau darin sehe ich wieder einen wichtigen Punkt, um zu handeln, Frau Ministerin! Wir brauchen Maßnahmen, dass der Rechtsanspruch auf Verlängerung der Wiederaufnahme der Betreuung mindestens bis zum 21. Lebensjahr gewährleistet wird. Ich würde Sie bitten, Frau Ministerin, sich für diese jungen Menschen einzusetzen. Es braucht ganz dringend Maßnahmen und eine entsprechende Novelle des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013. Ich warte auch schon gespannt auf den Evaluierungsbericht Ihres Ministeriums; ich glaube, mittlerweile sind seit dem Entschließungsantrag im Nationalrat bereits mehr als fünf Jahre vergangen. Es hat geheißen, dass er uns im Sommer vorgelegt wird, und ich hoffe wirklich, wir können im Sommer endlich über die Novellierung dieses Gesetzes reden und sie entsprechend umsetzen.
Zurück zum Vorhabensbericht! – Sehr oft lese ich Ihre politischen Floskeln in diesem Bericht wie, Sie begrüßen die Maßnahmen, Sie begrüßen die Maßnahmen nicht. Konkrete Positionen findet man kaum, Begründungen oder ordentliche Kritik der Maßnahmen fehlen oft oder sogar komplett, auch beim großen Thema Jugend. Gerade Ihnen als Jugendministerin sage ich, wir sollten während der nun bevorstehenden Ratspräsidentschaft Österreichs aktive Botschafter für Kinder- und Jugendrechte in ganz Europa sein und uns klar gegen Kinderarmut und Jugendarmut oder gegen
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