BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 38

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In Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es einige Fakten, die ins Auge fallen und zum Großteil auch die Lohn- und Gehaltsunterschiede bewirken. Die Zahl der in Teilzeit Beschäftigten hat sich in Österreich in den letzten 20 Jahren ver­doppelt, und – wir haben es heute, glaube ich, auch schon gehört – 80 Prozent der Beschäftigten sind weiblich. Was sind die Gründe dafür? – Wichtigstes Motiv – das haben wir auch schon gehört –: Kinderbetreuung.

Statistisch gesehen hat sich der Kuchen Arbeit, welche Frauen insgesamt leisten, in den letzten 20 Jahren nur etwas vergrößert, aber auf weit mehr berufstätige Frauen verteilt. 2004 arbeiteten die Frauen insgesamt 2,5 Milliarden Stunden, 2016 waren es 2,9 Milliarden Stunden, und das bedeutet nicht mehr Einkommen für die Frauen im Durchschnitt. Wir haben im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gehört, dass die Zahl der in Vollzeit beschäftigten Frauen etwas steigt, aber von einer Trendwende kann noch nicht gesprochen werden. Aufgrund dieser Teilzeitbe­schäfti­gung machen natürlich auch weniger Frauen Karriere.

Die neue Initiative der Europäischen Kommission zum EU-Aktionsplan 2017-2019 für die Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen soll dazu beitragen, dieses zu verringern. Also ich weiß nicht, was daran so schlecht sein soll?! Zusätzlich wird sie für die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur auf dem Arbeits­markt, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext eintreten und Strategien gegen Gewalt gegen Frauen – das ist ja ein Thema, das uns allen sehr wichtig ist – weiterhin unterstützen.

Wir sind der Meinung, dass den Frauen am meisten geholfen ist, wenn man dem Lohn­gefälle gegensteuert, wenn man die Lohn-, Gehalts- und Pensionsverluste abbaut, und das nicht nur zwischen Männern und Frauen; es gibt sehr viele Ungleichstellungen. Die Betreuungsarbeit, die sorgende und versorgende Tätigkeit von Frauen darf zu keinem Nachteil führen und gehört gesellschaftlich noch besser anerkannt, wozu noch ein enormer Diskurs notwendig sein wird. Es geht um eine riesengroße finanzielle Benach­teiligung, die zum großen Teil Frauen betrifft.

Zusammengefasst ist zu sagen, es ist unbestritten, dass Gleichstellung noch nicht real erreicht wurde. Wenn man sich den Frauenmonitor anschaut, dann kann man fest­stellen, es gibt zwar da und dort Verbesserungen, aber die Maßnahmen zur Herstel­lung der Chancengleichheit bewirkten zu wenig. Im Gegenteil! Österreich war im Jahr 2016 unter jenen acht Ländern, in denen sich der Indexwert verschlechtert hat. Darum ist es wünschenswert, dass auch die Maßnahmen der österreichischen Rats­prä­sidentschaft positiv zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen beitra­gen. Ich kann mir das sehr gut vorstellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.52


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Juliane Bogner-Strauß. Ich erteile es ihr.


10.53.01

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst sagen, wir haben uns für unsere EU-Ratspräsidentschaft sehr viel vorgenommen. Wir werden die Abschlussverhandlungen zum Brexit führen; das wird eine große Aufgabe sein. Wir werden für den mehrjährigen Finanzrahmen verantwortlich sein; auch das wird eine große Aufgabe sein, deren Ausgang die EU in Zukunft prägen und lenken wird.

Aber jetzt möchte ich auf meinen Vorhabensbericht zu sprechen kommen und nur kurz einmal darauf hinweisen, dass es, glaube ich, bei diesem Tagesordnungspunkt um EU-


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