BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 86

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Zum zweiten Thema, dem Abkommen über den OSZE-Amtssitz, ist zu sagen, dass es ja, wie bereits ausgeführt, ein OSZE-Gesetz gegeben hat. Dieses hat bereits diesen Status normiert, der jetzt in die richtige Form gebracht werden soll. Er war damals angelehnt an beziehungsweise abgestimmt auf das Amtssitzabkommen der UNO. Was Österreich dabei angewandt hat und was vielleicht auch noch diskutiert werden wird, ist das Völkergewohnheitsrecht. Wir sind sehr erfreut darüber, dass dieses Recht angewandt wurde und uns wurden auch Beispiele aus anderen Ländern – zum Beispiel Polen – genannt, wo dieses Recht auch angewandt wurde.

Was ändert sich? – Im Detail für die Organisation, für die Mitarbeiter, für die Ständigen Vertreter, für die Delegationen und Kooperationspartner wird es keine Änderungen geben. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Amtssitzabkommen geschaffen. Deshalb wird die SPÖ auch gerne diesem Abkommen zustimmen und auch nach Artikel 50 ihre Zustimmung geben.

Der letzte Punkt ist der Einspruch Österreichs gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Haager Beglaubigungsübereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Wir haben gehört, es gibt Gründe für diesen Einspruch. Die österreichische Botschaft hat uns mitgeteilt, dass da starke Mängel vorhanden sind. Wir haben auch gehört, dass zwei bis vier Staaten diesem Abkommen beitreten wollen – es sind ja schon viele dabei. Wir haben auch gehört, dass es über 1 500 Dokumente sind, die hier Beglaubigung finden, um eben von öster­reichischen, inländischen Behörden als Urkunden angesehen zu werden. Es geht um die Anbringung dieser Apostille. Wenn diese auf der Urkunde ist, dann braucht man letztere nicht zu prüfen. Ich habe die Gründe für den Einspruch angeführt. Österreich hat am 12.1. rechtzeitig den Einspruch eingebracht, um diesen parlamentarischen Pro­zess einzuleiten.

Aus diesem Grund werden wir, die SPÖ, diesem auch so zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

14.08


Präsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic gelangt als Nächste zu Wort. Ich erteile es ihr.


14.09.08

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Bun­des­ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich hoffe, die fehlende Aufmerksamkeit liegt nicht an der Vertretung und auch nicht am Thema. Ich finde dieses nämlich sehr wichtig, vor allem den ersten der drei Punkte. Österreich, wie wir wissen, engagierte sich sehr stark im Bereich der nuklearen Abrüstung und leistete auch einen aktiven Beitrag zum vorliegenden Vertrag. Dass 122 UN-Staaten für den Vertrag über ein völkerrechtliches Nuklearwaffenverbot stimmten, ist natürlich sehr erfreulich; dass gerade jene Länder, die selber über welche verfügen, da nicht mitstimmen, ist verheerend und erhöht klarerweise auch den Druck, den wir auf sie ausüben müssen.

Dass sich alle österreichischen Parteien diesbezüglich einig sind, ist natürlich be­grüßenswert. Das war ja beim Thema Atom allgemein nicht immer so.

Ein Aspekt ist mir auch noch wichtig: Im Nationalrat – Sie werden es vielleicht wissen – gab es einen einstimmigen Beschluss zu einem Entschließungsantrag, in dem es um Frieden und Neutralität gegangen ist, aber auch um die Abwendung von Katastrophen. Leider gab es hier keinerlei Kritik an der sogenannten Strukturieren Zusammenarbeit, an der Pesco. Da hat man gemerkt, dass die Grünen im Nationalrat doch fehlen. (Bundesrätin Mühlwerth: Nicht wirklich! – Bundesrat Krusche: Das glaub’ ich nicht!)

 


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