BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 120

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geblieben. Es ist darüber hinaus zu massiven Beschädigungen an den Maschinen gekommen.

Nur – und das darf ich Ihnen versichern – aufgrund dieser unaufholbaren zeitlichen Verzögerung musste der Zeitpunkt der Inbetriebnahme vom Fahrplanwechsel 2024 auf Fahrplanwechsel 2025/2026 angepasst werden. Ich glaube, dass genau dieser Begriff Fahrplan 2025/2026 zu dem Missverständnis geführt hat. Das bedeutet nicht, dass die Fertigstellung im Jahr 2026 passiert, sondern dass wir im Dezember 2025 Gott sei Dank fertig sein werden.

Zur Frage 2:

Welche budgetären Einsparungen ergeben sich daraus? – Keine, denn Sie alle wissen, dass Bauprojekte, die sich verzögern, die länger dauern, letztendlich nicht billiger werden, aber dass man in der Regel alles tun muss, damit keine Mehrkosten ent­stehen. Schauen Sie, ich nenne jetzt ein Beispiel, für das nicht eine Partei explizit ver­antwortlich ist, sondern für das wir alle gemeinsam Verantwortung tragen: die Sanie­rung des Parlaments! Da gab es ebenfalls Verzögerungen, und wir alle wissen, dass man jetzt alle Hände voll zu tun hat, um danach zu trachten, dass diese Verzöge­rungen nicht zu Mehrkosten führen. Es kann also sehr leicht passieren, dass durch Dinge, die man nicht vorhersehen konnte, ein Zeitplan einfach verschoben werden muss – umso mehr bei einem so schwierigen Projekt wie dem Koralmtunnel.

Zur Frage 3:

Der ÖBB-Rahmenplan, also der sechsjährige Investitionsplan, wird in der Regel jähr­lich fortgeschrieben. Im Zuge dieser Fortschreibung werden die bekannten Entwick­lungen der Projekte berücksichtigt und eingearbeitet. Dies war auch bei der aktuellen Rahmenplanbearbeitung der Fall. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten am Rah­menplan und der Beschlussfassung des Bundesfinanzrahmengesetzes wurden die zu­ständigen Gremien und die Öffentlichkeit darüber informiert. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Zu den Fragen 4 und 5:

Beim Koralmtunnel sind die Verzögerungen – wie bereits ausgeführt – den geologi­schen Risken geschuldet. Die kommunizierten Fertigstellungsdaten von Infrastruktur­vorhaben können grundsätzlich keinen rechtsverbindlichen Charakter aufweisen. Erfah­rungsgemäß können diese geologischen Risken Einsprüche bei Genehmigungs­verfahren, Anpassungen in den Zeitplänen verursachen. Festzuhalten ist, dass im Bahnbereich keines der Infrastrukturprojekte infrage gestellt wird – keines! – und in Österreich damit die positiven Standards und wirtschaftspolitischen Signale aufrecht­erhalten bleiben.

Es gibt mit den Bundesländern Steiermark und Kärnten auch einen gemeinsamen Lenkungsausschuss. Dort wurde im Spätherbst 2017, am 10. Oktober 2017, darüber informiert, dass alle Zeitreserven aufgrund der Probleme, die es bis zu diesem Zeit­punkt gegeben hat, aufgebraucht sind.

Zur Frage 6:

Nicht das Ministerium hat die ÖBB informiert, sondern über die geologischen Schwierigkeiten beim Vortrieb des Tunnels wurde ich – wie in Beantwortung von Frage 1 dargelegt – von der ÖBB-Infrastruktur AG informiert. Ich war darüber nicht sehr erfreut. Auch über die Notwendigkeit, den Inbetriebnahmezeitpunkt auf den Fahr­planwechsel 2025/2026 zu verschieben, wurde ich informiert. Die Information der Öffentlichkeit hat – wie in Beantwortung von Frage 3 ausgeführt – bereits stattge­fun­den.

 


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