die Schwierigkeiten haben, aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen, keine Chance haben.
Die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, Gott sei Dank, aufgrund der guten Konjunktur, die nicht die türkis-blaue Bundesregierung zu verantworten hat. (Bundesrätin Mühlwerth: Die Roten aber auch nicht!) Die positive Konjunktur spielt Ihnen da nachweislich in die Hände, das wissen Sie. Die Arbeitslosigkeit ist Gott sei Dank zurückgegangen. Allerdings lohnt es sich auch da, sehr genau hinzuschauen. Bei behinderten Menschen, bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei Langzeitarbeitslosen über 50, Stichwort Streichung der Aktion 20 000 (Bundesrat Rösch: Gott sei Dank!), hat es keine Verbesserung gegeben – genau bei dieser Personengruppe, und das ist, meiner Meinung nach, unwürdig. Es ist wichtig, dass man Langzeitarbeitslosen eine Perspektive gibt. Es ist unwürdig, wenn Arbeitslose nicht wissen, wie es weitergeht, und es ist auch unwürdig, wenn man Arbeitslosen erklärt, länger arbeiten zu müssen.
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in ihrem Regierungsübereinkommen angekündigten und mittlerweile bereits in Teilen bekannt gewordenen Einsparungspolitik befürchte ich in der Folge deutliche Kürzungen im Budget für Arbeitsmarktpolitik und damit einhergehend Einschnitte entweder im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung oder bei den finanziellen Grundlagen für die Arbeitsmarktförderungsmaßnahmen inklusive Aus- und Weiterbildung, die wir bei Arbeitsuchenden unbedingt brauchen – darauf weise ich auch die Unternehmer hin, die daran auch ein Interesse haben, weil immer wieder die Diskussion geführt wird, dass man den großen Fachkräftemangel beklagt.
Ich glaube, dass wir in Zeiten wie diesen auch die Möglichkeit haben, in Aus- und Weiterbildung zu investieren. Wenn ich höre, dass es Projekte gibt, die der Infrastrukturminister auf den Weg bringt, dass es die Konjunktur gibt, die positiv wirkt, dann sollten wir genau da auch schauen, dass wir mit diesem Zug, mit diesem Dampfer mitfahren können.
Insgesamt, wenn man alles zusammenzählt, werden laut den Berechnungen dem Bund dadurch Einnahmen von rund 500 Millionen Euro entzogen; durch die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind es – ich habe es Ihnen schon gesagt – 140 Millionen Euro. Die monatliche Nettoentlastung reicht von 10 Euro bis – im obersten Einkommensbereich – 26,94, also knapp 27 Euro.
Liebe Frau Ministerin, ich warne Sie auch vor dem, was die Umsetzung dessen bedeutet, was Sie im Regierungsübereinkommen auf Seite 144 geschrieben haben, nämlich dass man den Entfall und die Streichung der Valorisierung der Arbeitslosenversicherung andenkt. Das steht auf Seite 144. Auch dazu gibt es bereits errechnete Zahlen. Wenn diese Valorisierung nicht stattfindet, dann bedeutet das nämlich für den unteren Einkommensbereich bereits nach zwei Jahren, dass das Ganze, was Sie als Wahlzuckerl versprochen haben oder jetzt verteilen, über die Hintertür den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder aus der Tasche gezogen wird. (Bundesrätin Mühlwerth: So wie das die SPÖ immer gemacht hat!) Das ist, glaube ich, nicht das, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdient haben.
Mit einer Beibehaltung dieses § 2 im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz wäre wenigstens die durch den Bund vorzunehmende Abdeckung der Einnahmenausfälle bei der Arbeitslosenversicherung aufgrund gänzlicher beziehungsweise teilweiser Beitragsbefreiung außer Streit gestellt.
Liebe Frau Ministerin! Wenn man sich heute die Medien anschaut, dann kommt man, glaube ich, zu dem Schluss, dass meine Befürchtungen, was diesen Bereich betrifft, sehr, sehr begründet sind, weil Sie zuerst antreten und die AUVA auffordern, bis Ende
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