BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 148

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2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher zur Antragstellung kom­men.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat René Pfister. Ich erteile ihm dieses.


18.14.42

Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Vorlage, die unter diesem Tagesord­nungspunkt heute zur Beschlussfassung vorliegt, geht es darum, dass die Einkom­mensstaffeln für die Leistung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung angehoben werden.

Wenn man das aus sozialpolitischer Sicht betrachtet, dann sieht das beim ersten Hinschauen natürlich durchaus positiv aus. Wenn man aber in die Tiefe geht und die Maßnahmen näher betrachtet und ein bisschen hinterfragt, dann kommt man auf einige Punkte drauf, die man vielleicht vorher nicht so im Detail berücksichtigt hat bezie­hungsweise die wir nicht sehr begrüßen.

Erstens: Genau mit dieser Anhebung kommt es auch dazu, dass unserem Arbeitsmarkt 140 Millionen Euro entzogen werden. Das heißt, Mittel, die wir für aktive Arbeits­marktpolitik brauchen, werden da nicht generiert. Diesbezüglich waren wir natürlich bereit, in Gespräche einzutreten, und in der Vergangenheit war das auch üblich, dass man alle Parteien eingeladen und auch entsprechende Refinanzierungen bezie­hungs­weise Ausfallhaftungen vorbereitet hat.

Das Zweite, das wir kritisieren, ist, dass nicht nur die 140 Millionen Euro an Einnahmen entgehen, sondern dass der Herr Finanzminister über die Hintertür, über Umwege, durch die Lohnsteuer, die dann auch fällig wird, wieder 50 Millionen Euro zurückholt. Man muss ganz klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ihr schadet hier eurer eigenen Ministerin. Der Finanzminister holt sich das Geld, nämlich genau 50 Millionen Euro in der Berechnung, die hier liegt, wieder zurück, und das ist jenes Geld, das der Sozialministerin abhandenkommt und das sie nicht zur Verfügung hat. (Bundesrätin Mühlwerth: Mach dir einfach um uns keine Sorgen!)

Das – ich habe es auch schon im Ausschuss gesagt – schwächt auch das Ministerium und vor allem eure Ministerin massiv, und sie hat dort keinen Handlungsspielraum und keine Möglichkeiten. Wenn wir uns die Nettoentlastung dabei anschauen, dann sieht man, dass das sage und schreibe 10,42 Euro monatlich sind, das sind im Jahr 122 Euro. Das, liebe Frau Ministerin, wird die Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in die rosige Zukunft, die da fabriziert wird, katapultieren, das wird die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen natürlich auch wenig bis gar nicht ändern.

Aus unserer Sicht und vor allem aus meiner Sicht ist die Entlastung, wie Sie sie da formulieren, korrekt. Man muss aber auch aus dem Budget Gegenfinanzierungen vor­nehmen, die gibt es aber einfach nicht. Was kommt dabei heraus? – Dass jene Men­schen, die dringend Hilfe brauchen, nämlich jene, die arbeitslos sind, die krank sind,


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