BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 167

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

19.23.56

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Sicherheitsbericht 2016 wurde bekanntlich lange nicht veröffentlicht. Es wurde sogar vermutet, dass er wegen des Wahlkampfs zurückgehalten wurde. Das können wir natürlich nicht verifizieren. Wenn man sich aber die Zahlen anschaut – vor allem die rückläufigen Zahlen –, kann das schon vermutet werden.

Die Zahlen bei den strafrechtlichen Verurteilungen sind – das werden Sie wissen – laut Bericht eben rückläufig, es gibt ein Minus von 5,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2015. Die Kriminalität ist zu 85,7 Prozent männlich. 33,8 Prozent der Verurteilungen erfolgten wegen Vermögensdelikten, 17,7 Prozent wegen Delikten gegen Leib und Leben, 15,4 Prozent wegen Suchtmitteldelikten und 2,4 Prozent wegen solchen gegen die sexuelle Integrität. Auch da gab es kaum Unterschiede zum Vorjahr. Anzeigen gab es dagegen mehr, und zwar um 3,8 Prozent. Es gab auch mehr ausländische Tatver­dächtige. Cyberkriminalität bleibt wenig überraschend die Herausforderung Nummer eins.

Mittlerweile haben wir ja Zahlen aus dem Jahr 2017. Es ist nicht uninteressant, dass der ehemalige Herr Innenminister Sobotka bei der Präsentation des Berichts 2016 noch betont hat, dass sich Österreich aufgrund dieser Zahlen zu einem der sichersten Länder weltweit zählen kann. Wie wir wissen arbeitet die Exekutive gut, die Aufklä­rungsquote liegt bei rund 85 Prozent. Alles in allem könnte man meinen, dass es keinen Grund zur Sorge und keinen Grund zur Panik gibt.

Auf der anderen Seite wissen wir aber auch, dass die Regierung trotz dieser Zahlen im Justiz- und Innenausschuss ein Unsicherheitspaket durchgepeitscht hat. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um darauf einzugehen, weil es durchaus Zusammenhänge gibt, denn es ist dafür keinerlei Grundlage gegeben.

Sowohl der Inhalt des Überwachungspakets als auch die Vorgangsweise der Regie­rung beim Versuch, es durchzupeitschen, sind aus unserer Sicht inakzeptabel – Sie wissen, das ist nicht nur unsere Sicht –, und sie entsprechen auch in keinerlei Hinsicht den parlamentarischen Standards.

Obwohl das Ganze nicht nur sehr überbordend ist (Bundesrat Schuster: Zur Sache bitte!) – ich erinnere Sie daran, dass das das größte Überwachungspaket in der Zweiten Republik ist (Bundesrat Schuster: Das ist der Sicherheitsbericht, den wir diskutieren!) und daher sehr wohl auch damit zu tun hat –, sondern sogar auch – und da bin ich beim Sicherheitsbericht –, Gefahren schaffen kann, weil Sicherheitslücken gleich mitgeliefert werden.

Alleine die Einführung des Bundestrojaners schafft Unsicherheit und Lücken. Diese Software – das werden Sie vielleicht wissen – ist am sogenannten grauen und am Schwarzmarkt erhältlich. Aufgrund des Einsatzes dieser Software sind zum Beispiel in Großbritannien in mehr als zehn Krankenhäusern die Computer ausgefallen und die Menschen gefährdet gewesen. Nicht umsonst wurde der Bundestrojaner auch schon in den letzten Jahren sehr kritisch diskutiert. Auch von Ihnen, liebe FPÖ, gibt es Aus­sendungen dazu. Deswegen würde ich mich da ein wenig zurückhalten, weil Sie sich noch bis vor Kurzem gegen diese Überwachung ausgesprochen haben.

Videoüberwachung im gesamten öffentlichen Raum, und zwar in Echtzeit und auch abgespeichert, bedeutet, dass die Menschen ihr Recht auf Privatheit im öffentlichen Raum verlieren.

Aushöhlung des Briefgeheimnisses: Ich glaube, auch das ist keine irrelevante Sache, genauso wie die von den verschiedenen Höchstgerichten als grundrechtswidrig aner-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite