BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 178

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Diebstählen gibt, und zwar im zweistelligen Bereich. Wohnraumeinbrüche gingen im Jahr 2016 um 16,4 Prozent zurück. Das setzt sich fort: Wir haben da ein weiteres Minus von 9 Prozent im Jahr 2017zu verzeichnen. Auch bei den Kfz-Diebstählen gab es einen Rückgang um 10 Prozent im Jahr 2016 und im Jahr 2017 einen weiteren Rückgang um 11,2 Prozent.

Allerdings muss man auch darauf hinweisen, dass bei den Gewaltdelikten im Jahr 2016 ein Anstieg zu verzeichnen war, und zwar um fast 7 Prozent. Auch wenn 2017 ein Rückgang von 2,4 Prozent zu verzeichnen ist, dann ist das aus meiner Sicht kein Grund, sich zurückzulehnen und auch nicht, sich zu freuen, denn jedes einzelne Gewaltdelikt ist eines zu viel. Bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität und die Selbstbestimmung haben wir ein Plus von 15 Prozent zu verzeichnen. Jetzt mögen einige sagen: Ja, das ist auf die Änderungen im Gesetz zurückzuführen, die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 eingeführt wurden – in Geltung seit 1.1.2016. Das war also das erste Jahr, nachdem der Straftatbestand der sexuellen Belästigung aus­geweitet wurde und das hat hier zu einem Plus geführt. Ich kann Ihnen aber sagen: Auch im Jahr 2017 haben wir – wenn auch einen leichteren, aber doch – einen Anstieg von ungefähr 1 Prozent bei Gewaltverbrechen gegen die sexuelle Integrität zu ver­zeich­nen.

Ein ganz wichtiger Teil, auf den auch ein Augenmerk zu legen sein wird, ist der Anstieg bei Cybercrime, sowohl im Jahr 2016 um über 30 Prozent, als auch im Jahr 2017 um 28,3 Prozent. Ähnliches – wenn auch mit niedrigeren Zahlen – ist bei der Wirtschafts­kriminalität zu verzeichnen. Hier ist ein Anstieg von 10,9 Prozent im Jahr 2016 und ein weiterer von 2,6 Prozent laut Kriminalstatistik 2017 zu verzeichnen.

Nun, das sind alles Dinge, bei denen es noch weiterzuarbeiten gilt, um noch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Sicherheitsbericht ist aber auch eine Leistungs­bilanz der Justiz und ich darf hier heute auch in Vertretung des Herrn Bun­desminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ein paar Worte darüber verlieren.

Im Jahr 2016 wurden von der Justiz 263 260 Verfahren justiziell enderledigt. In über 170 000 Verfahren kam es zu einer Einstellung, in knapp 40 000 Verfahren zu einer Diversion, in über 31 000 – also fast 32 000 – Verfahren zu Verurteilungen und rund 10 200 Verfahren wurden mit einem Freispruch beendet. Der Rest, der sich hier ergibt, entfällt auf abgebrochene Verfahren.

Weiterhin können wir einen Tiefstand bei der Verfahrensdauer in Strafsachen verzeich­nen, und zwar für landesgerichtliche Verfahren. Ja, aber es ist richtig: Bei Großver­fahren muss die Verfahrensdauer kürzer werden. Das ist natürlich immer etwas zweischneidig. In 98 Prozent der Fälle verlaufen die Verfahren schnell, in wenigen verläuft das Verfahren nicht schnell, und die wenigen sind dann sozusagen medial präsent. Es ist mir aber wichtig, hier zu betonen, dass die Verfahren in der Justiz kurz sind und der Median für landesgerichtliche Verfahren bei 1,1 Monaten liegt.

Insgesamt kam es bei 47 645 Delikten zu einer Verurteilung. Wenn ich zuerst gesagt habe, es kam zu rund 32 000 Verurteilungen, nun aber sage, es wurde bei mehr Delikten verurteilt, dann liegt das daran, dass in einer Verurteilung oft mehrere Delikte verurteilt werden, deshalb gibt es hier sozusagen die höhere Deliktszahl.

Delikte gegen fremdes Vermögen sind um rund 5,2 Prozent zurückgegangen, Delikte gegen Leib und Leben um 2,1 Prozent, Suchtmitteldelikte um 7,2 Prozent. Aber auch hier gibt es einen deutlichen Anstieg bei Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, nämlich um über 15, fast 16 Prozent – genau um 15,7 Prozent.

Insgesamt, muss man sagen, kann man hier einen positiven Trend erkennen. Die Maß­nahmen haben gegriffen. 2017 gab es eben einen deutlichen Rückgang bei den Anzei-


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