BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 183

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fällt oder, wie es unser Klubvorsitzender im Nationalrat, Christian Kern, in einem Inter­view gesagt hat, sich – unter Anführungszeichen – „den Hooligansektor in die Kabi­nette“ holt.

Frau Staatssekretärin, auch wenn es nicht direkt zum Thema gehört, aber wenn wir diesen Bericht von 2016 so spät im Parlament diskutieren, bin ich schon sehr dafür, dass wir beim Überwachungspaket, Sicherheitspaket genau bleiben. Im Bericht 2016 selbst sehen wir, dass Cybercrime – und Sie haben es selbst angesprochen – stark ansteigt und dass die globale Vernetzung und die Sozialen Medien natürlich auch ganz entscheidend kriminelle Strukturen unterstützen. Dass man da reagieren muss, ist grundsätzlich klar. Die Frage ist dabei immer nur, wie und wie viel Freiheit man für Sicherheit riskiert. Ich bin der Meinung, und ich glaube, auch unsere Fraktion, dass wir mit dem vorliegenden Sicherheitspaket einige Schritte zu weit gehen. Ich bin froh, dass wir von der SPÖ dieses sensible Paket im vergangenen Herbst nicht mehr unterstützt haben, denn es braucht eine sehr sensible Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit und man muss da sehr sensibel vorgehen. Mein Eindruck ist: Sie sind da nicht sensibel, sondern Sie agieren mit dem Vorschlaghammer. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Expertinnen und Experten sprechen von den wahrscheinlich massivsten Verschärfun­gen von Überwachungsbefugnissen in der Zweiten Republik. Kollegin Dziedzic hat den ehemaligen ÖVP-Sicherheitssprecher Michael Ikrath zitiert, der gesagt hat: „Gravierende Entschärfungen wären nötig, andernfalls mache Österreich damit einen dramatischen Schritt [...] zu einem polizeilichen Überwachungsstaat“. Kollege Ikrath ist nicht gerade ein Sozialdemokrat, glaube ich. (Bundesrat Mayer: Er ist seit zehn Jahren nicht mehr im Parlament!) Und es kommt ja nicht von ungefähr, dass im Begut­achtungsverfahren über 9 000 Stellungnahmen eingegangen sind. Das ist genau der Grund für uns gewesen, zu sagen, deswegen brauchen wir ein öffentliches Hearing. Wenn es um die Freiheit und um die Sicherheit aller Österreicherinnen und Öster­reicher geht, dann haben wir es uns verdient, dass ein ordentliches öffentliches Hearing durchgeführt wird. (Bundesrat Schuster: Ihr wolltet nie ein öffentliches Hearing! – Bundesrat Samt: Das ist jetzt aber populistisch!)

Vielleicht wollen Sie aber dieses öffentliche Hearing nicht, weil Sie sich dann Sätze wie den des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages anhören müs­sen, der gesagt hat: Mit diesem Vorschlag „reihen wir uns in die Reihe jener Länder ein, die – wie Ungarn oder Polen – Angst vor ihren eigenen Bürgern haben“. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wissen ganz genau, und da bleiben wir bitte sehr genau, dass die Videoüber­wachung ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit ist, wenn Unternehmungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag – Wiener Linien, ÖBB, Asfinag – in Zukunft den Sicherheitsbehörden ihre Videoaufzeichnungen vorlegen müssen und diese auch nicht mehr löschen dürfen, wenn das eine Risikoanalyse bestätigt. Es kann daher davon aus­gegangen werden, dass in Zukunft die Daten von Kameras an allen neuralgischen Punkten – Bahnhöfen, Verkehrsknotenpunkten –, von Verkehrskameras vier Wochen gespeichert bleiben. Dadurch wird es auch möglich, dass man von privaten Personen Bewegungsprofile erstellt, und da können wir nicht mit.

Betreffend Bundestrojaner ist schon angesprochen worden, und eigentlich geben Sie das auch in Ihren eigenen Unterlagen zu, dass das noch nicht eine ganz ausgereifte Technologie ist, denn Sie erwähnen, dass diese Ermittlungsmaßnahmen nach dem derzeitigen Stand der Technik quantitativ und qualitativ total ressourcenintensiv sind. Das beweisen Sie auch damit, dass das de facto erst 2020 in Kraft treten soll, befristet auf fünf Jahre. Es werden damit nicht nur WhatsApp und Skype überwacht, sondern


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