12.32.46

Berichterstatter Robert Seeber|: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25.4.2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird, Datenschutz-Deregulierungs-Ge­setz 2018, zur Kenntnis.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbei­tung personenbezogener Daten, Datenschutzgesetz – DSG, geändert wird, zur Kennt­nis.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25.4.2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden, zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25.4.2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalis-mus über das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018 zur Kenntnis.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls gleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile ihm dieses.