13.15.41

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Kollege Pfister! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Nun, wir haben den Antrag natürlich zugestellt bekommen, und wenn im ersten Punkt steht: „aus inhaltlichen wie formellen Gründen der Würde des Hauses abträg­lich“, dann muss ich sagen, der Antrag, der hier vorliegt, ist einfach formal falsch. Der Beschluss, auf den darin Bezug genommen wird, wurde vom Rechtsdienst des Par­laments und auch vom Verfassungsdienst geprüft, und ihr habt das auch zugestellt be­kommen. Da steht ganz klar drauf – ich zitiere –:

„Durch die Novellierungsanordnung in Z 32 [...] ist die Verfassungsbestimmung in Abs. 8 nicht aufgehoben worden.

Es wurde daher im NR-Plenum am Fr keine Verfassungsbestimmung durch einen Be­schluss mit einfacher Mehrheit (mit)aufgehoben.

Das Ergebnis (Absatz 8 steht ohne Paragraphenbezeichung für sich) ist zwar legistisch unschön, aber nicht mit Verfassungswidrigkeit behaftet.“

Aus diesen Gründen ist das, was wir da im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung über das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz von euch gehört ha­ben – wo ja im Prinzip eine Weltuntergangsstimmung verbreitet wurde hinsichtlich des­sen, was wir da für ein Gesetz beschließen und was die EU alles aufheben wird und so weiter –, was ihr uns da alles erzählt habt, schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Das muss ich euch in aller Deutlichkeit sagen. Eine derartige Formulierung über ein Gesetz, das dabei auch noch so falsch interpretiert wurde, habe ich schon lange nicht mehr gehört. Wir werden diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Haben wir eh gewusst!)

13.17

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile dieses.