13.32
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir ist ein KMU-gerechtes Vergaberecht seit Beginn meiner politischen Funktion und natürlich auch als Unternehmerin ein ganz großes Anliegen. Dabei freut es mich, dass ich an unseren gemeinsamen Erfolg, bei der Vergabe durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft KMU-Kriterien festzulegen, erinnern darf. Wir haben damals einen Entschließungsantrag eingebracht, und seit dieser Zeit haben wir als Wirtschaft eine bessere Gesprächsbasis mit der BBG. – Wir schaffen also auch als Bundesrat viele Dinge, die wir uns manches Mal gar nicht zutrauen.
Es freut mich umso mehr, dass es im Regierungsübereinkommen in Vergaberechtsfragen ein klares Bekenntnis zu unseren Klein- und Mittelunternehmen gibt. Dieses vorliegende Vergaberechtspaket ist ganz einfach ein erster wichtiger Schritt zur Umsetzung des Übereinkommens. Ein weiterer Schritt muss noch folgen.
Die Bedeutung des Themas wird dann wirklich deutlich, wenn wir uns die Zahlen anschauen. In Österreich werden jährlich mehr als 60 Milliarden Euro durch öffentliche Auftraggeber, besonders auch über unsere 2 000 Gemeinden, investiert. Im Wesentlichen bringt das neue Vergaberechtspaket die flächendeckende Einführung der elektronischen Vergabe, eine Ausweitung des Bestbieterprinzips und neue Verhandlungstypen.
Die elektronische Vergabe war verpflichtend EU-weit umzusetzen. Es wird damit die Transparenz und gleichzeitig die Fairness in der öffentlichen Beschaffung erhöht, und das erhöht die Chancen für unsere KMUs in vielen Branchen.
Wo es Licht gibt, gibt es meistens auch ein bisschen Schatten. Durch die elektronische Vergabe wird der Bieterkreis erweitert, was natürlich zu einem erhöhten Wettbewerb und Preisdruck führen kann. Da müssen wir halt in nächster Zeit einmal schauen, beobachten und evaluieren.
Besonders erfreulich aber ist die Ausweitung des Bestbieterprinzips. Öffentliche Stellen sollen gezielt auf qualitativ hochwertigen Einkauf setzen. Konkret sollen bei der Durchführung von Vergabeverfahren verstärkt innovative und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
In diesem Sinn ist im neuen Vergaberecht ein neues Qualitätssicherungsmodell für Vergabeverfahren verankert. So soll im Bau-, im Reinigungs- und im Bewachungsgewerbe, in der Lebensmittelbranche bis hin zu Gaststätten und dem Beherbergungsbereich eine qualitativ hochwertige Vergabe erfolgen.
Mir ist besonders wichtig, den Lebensmittelbereich hervorzuheben, da in diesem Bereich lange Zeit das Billigstbieterprinzip einen enormen Konkurrenzdruck auf unsere hochqualitative Lebensmittelbranche gebracht hat. Der Druck war ziemlich stark. Es geht hierbei, und das müssen wir uns anschauen, um die mehr als zwei Millionen Portionen Essen, die wir tagtäglich in unseren Werksküchen, Schulen, Kindergärten, Spitälern, Altersheimen und generell im öffentlichen Dienst haben. Durch die Neuregelung gibt es neben dem Preis nun mindestens ein weiteres Qualitätskriterium, zum Beispiel die Abfallvermeidung oder die Energieeffizienz. Davon verspreche ich mir eine Neuausrichtung beim Einkauf.
Durch die Neuregelung wird das Verhandlungsverfahren in vielen Bereichen zu einem Regelverfahren. Die nachgefragte Leistung kann im Zug der Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer noch individueller und an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst werden. Mindestanforderungen müssen jedoch ebenfalls ausgeschrieben sein und sind unverhandelbar. Wir sprechen da von einem wirklich sehr positiven Ergebnis, weshalb ich auch um Zustimmung bitte.
Es sind im Regierungsübereinkommen noch weitere Punkte vereinbart, bei denen ich mir eine rasche Umsetzung erhoffe. Wichtig wäre vor allem die Anerkennung des Auftragnehmerkatasters Österreich als nationale Liste. Der Vorteil wäre, dass sich in Österreich registrierte Unternehmen gegenüber ausländischen Auftraggebern auf die hinterlegten Unterlagen im Auftragnehmerkataster berufen können. Konkret kann derzeit zum Beispiel ein österreichischer Auftraggeber eines deutschen Auftragnehmers die entsprechenden Informationen in der deutschen Liste überprüfen. Umgekehrt geht das bis heute nicht. Da müssen österreichische Auftragnehmer immer individuell die Unterlagen vorlegen.
Ein weiterer und sehr wichtiger Punkt ist die Schulung der öffentlichen Auftraggeber. Wir in Niederösterreich, vor allem als Vertreter der Wirtschaftskammer, machen es so, dass wir bei allen Bürgermeisterkonferenzen die Neuerungen des Vergaberechts präsentieren und die Möglichkeiten der regionalen Vergabe aufzeigen. Die Gemeinden werden auch auf die elektronische Vergabe eingestimmt, und wir schauen, dass dies flächendeckend erfolgt.
Ich denke, dass die Neuerungen insgesamt für uns ein Vorteil sind und eine Unterstützung unserer Klein- und Mittelbetriebe darstellen. Ich freue mich sehr darüber. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesrätin Reiter.)
13.37
Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile dieses.