10.56.08

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bun­desrat! Da meine Vorredner schon ausführlich über das hier vorliegende umfassende Gesetzeskonvolut des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes gesprochen haben und vor allem mein Fraktionskollege Robert Seeber zu diesem Tagesordnungs­punkt auch ausführlich erklärt hat, was die Vorteile sind und welche Sicherheiten sich ergeben – Kollege Sperl hat das noch ergänzt –, darf ich meine Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 machen, nämlich betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert wird, der offenbar aufgrund eines formalen Versehens ein eigener Tagesordnungspunkt ist; es war vielleicht eine verspätete Eingabe. Ich darf mich auf diesen Punkt beschränken, dazu einige Dinge ausführen und kann meine Ausführungen dazu sehr kurz halten.

Dieser Gesetzesbeschluss dient natürlich ebenfalls der inhaltlichen Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit der Gründung einer Bun­des­pen­sionskasse. Bisherige Begriffe des DSG 2000 werden ergänzt und leicht verändert durch Begriffe der Datenschutz-Grundverordnung 2018. In § 2 Abs. 2 wird eine Klar­stellung hinsichtlich der Rolle der Bundespensionskasse AG als Verantwortlicher ge­troffen. Es wird auch für den Umstand, dass für die Erfüllung des Pensionskas­sen­ge­schäftes die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten erforderlich ist, eine Klarstellung getroffen, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Durch­führung und Erfüllung der Aufgaben als betriebliche Pensionskasse darstellt.

Die Bundespensionskasse AG als Verantwortlicher sowie auch etwaige Auftrags­verar­beiter haben die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzpflichten selbstver­ständ­lich einzuhalten und zu erfüllen. Das ist der Inhalt und der Grund dieses Gesetzes.

Genau genommen werden die ohnehin schon bisher sehr sicheren Datenschutz­bestim­mungen im Bereich der Bundespensionskasse beziehungsweise bei der Gründung einer Bundespensionskasse noch einmal verstärkt, ja man könnte sogar sagen, sie werden verdoppelt.

Meine Fraktion wird daher auch diesem Beschluss des Nationalrates gerne ihre Zu­stimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.58

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Raml. Ich erteile es ihm.