15.07.20

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich)|: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister Köstinger! Es geht heute um einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für erneuerbare Energien. Das ist ein Thema, welches die Wirtschaft – ich sage das auch als Wirtschaftler – sehr beschäftigt. Man hat sich nämlich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Treib­haus­gasemissionen im Vergleich zum Jahr 2005 um 36 Prozent zu reduzieren, in der Klima- und Energiestrategie #mission2030 ist das ganz klar definiert. Das ist ambitioniert, keine Frage – aber machbar!

Für mich als jemand, der aus der Wirtschaft kommt, ist wichtig, dass da Wirtschaft und Klimaschutz natürlich Hand in Hand gehen müssen. Wir dürfen nicht vergessen, dass im Bereich der erneuerbaren Energien, das ist ganz eine interessante Zahl, 37 000 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten, und österreichweit wird ein Umsatz von circa 7 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Ich darf dazusagen, dass es in Österreich sehr viele Firmen gibt, die im Bereich der erneuerbaren Energien Weltmarkführer sind. Aus meinem Bundesland möchte ich da stellvertretend die Firmen Fronius International beziehungsweise Kreisel Electric aus dem Mühlviertel erwähnen: Da wird etwas für die Zukunft gemacht! Da geht es um zukunftsfitte Arbeitsplätze und auch darum, den Standort Österreich entsprechend zu positionieren, daher ist dieses Thema von eminenter Bedeutung.

Man ist mit diesem Gesetzentwurf dabei, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Es geht kon­kret um Verordnungsermächtigungen, um technische Standards in diesem Bereich zu gewährleisten. Es werden in diesem Gesetzentwurf auch genaue Normen definiert, die die Rechte und Pflichten von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladestationen betref­fen.

Diese einheitlichen Standards, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sind einfach wichtig für den Nutzer, aber auch für die Unternehmen. Das alles hat die Emissions­reduzie­rung zum Ziel: Die Attraktivität von alternativen Antrieben gehört forciert und damit letzt­endlich auch der CO2-Ausstoß entsprechend minimiert.

Es geht in diesem Gesetzentwurf auch darum, unter welchen Bedingungen öffentliche Ladestationen zugänglich sind. Da spreche ich auch davon, wie man Ladestationen auf öffentlichem Grund beziehungsweise auf Raststätten zugänglich macht. Das bringt sicherlich einen Nutzen für Elektrofahrzeugbesitzer: Es gibt damit ein dichteres Netz an Ladestationen, und die Betreiber von öffentlichen Ladestationen müssen sich verpflich­ten, diese entsprechend zugänglich zu machen, und zwar – was für mich ganz wichtig ist – immer ohne Mitgliedschaft oder Ähnliches. Der Nutzer ist dadurch sehr flexibel und braucht sich weniger zu binden – als Mann der Marktwirtschaft, als der ich hier stehe, ist das nur zu begrüßen. Die E-Mobilität wird damit für den Konsumenten ent­sprechend attraktiver.

Im Gesetzentwurf sind auch Ausnahmen für Elektrotaxis beziehungsweise für Elektro­busse festgelegt; weiters werden einheitliche Standards für das Laden, für die soge­nannte Steckerinfrastruktur geschaffen. Das ist ja bei herkömmlichen Kraftstoffen schon lange Standard, denken Sie an die Tankstelle: Da gibt es keine Probleme mit Unter­schieden, wenn man an der Zapfsäule steht – dasselbe sollte eigentlich auch für Strom, Wasserstoff und Gas gelten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird also eine EU-Richtlinie umgesetzt, und was für mich als Unternehmer wichtig ist: Es ist für die Unternehmen von enormem Vorteil, und letztendlich auch für den Nutzer. Eines ist aber klar, das darf ich hier an dieser Stelle sagen: Dieses Gesetz benötigt natürlich eine weltweite Energie- und Klima­strategie. Ich beschränke mich einmal auf Europa: Man wird eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik brauchen, die besonders im bilateralen Verhältnis abge­stimmt werden muss. Es gibt dazu, wie mir Experten versichert haben, Ge­sprächsbedarf, aber auch noch Gespräche, um die Maßnahmen entsprechend zu for­cie­ren. Dieser Gesetzentwurf, der von Frau Bundesminister Köstinger auf den Weg ge­bracht wurde, unterstützt die #mission2030, indem alternative Kraftstoffe attraktiv ge­macht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass die Energiewende eine Chance für die Unternehmen darstellt: eine Chance für zukunfts­orientierte Arbeitsplätze und auch eine Chance für den Export. Ich bedanke mich bei unserem Koalitionspartner, der dieses Gesetz entsprechend mitträgt, um es auf den Weg zu bringen.

Ich bedanke mich auch bei unserer Frau Bundesministerin Köstinger, die dieses Gesetz initiiert hat und damit einen richtigen Weg beschreitet. Mein Wunsch wäre eigentlich nur, weil dieser Gesetzentwurf sehr vernünftig ist und in die richtige Richtung geht, dass auch die Opposition da mitgehen kann – das würde ich mir wünschen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

15.14

Präsident Reinhard Todt: Ich darf nun ganz herzlich Herrn Landtagsabgeordneten und Klubobmann der ÖVP im Burgenländischen Landtag Christian Sagartz auf der Galerie begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte.