15.47.54

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt zum zweiten völker­rechtlichen Übereinkommen reden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung basiert neben dem Nagoya-Protokoll auf der EU-Quecksilberverordnung, welche wiederum auf dem Minamata-Übereinkommen fußt. In dem Minamata-Übereinkommen verpflichtete man sich zur weltweiten Reduzierung der Quecksilberemissionen. In der Zwischenzeit haben auch schon über 100 Vertragsstaaten die Ratifizierung vorgenommen. Es han­delt sich ebenfalls um einen völkerrechtlichen Vertrag. Ich wollte damit ansprechen, dass diese völkerrechtlichen Verträge wirklich eine große Wirkung für die Weltgesund­heit, für die Entwicklungshilfe, aber eben auch für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der westlichen Welt und den Entwicklungsländern haben.

Was wird jetzt mit dieser EU-Quecksilberverordnung beziehungsweise den nach­ran­gigen Gesetzesänderungen umgesetzt? – Einerseits geht es um die Minimierung von Quecksilberemissionen und auf der anderen Seite um die Einführung einheitlicher Moni­toringmaßnahmen.

Zum Punkt Minimierung von Emissionen: Wir sind in der westlichen Welt in einer sehr glücklichen Lage, da man die Gefahren von Quecksilber schon sehr früh erkannt hat. Man hat erkannt, Quecksilber ist eine sehr giftige Chemikalie, die, wenn sie nicht richtig eingesetzt wird, wirklich schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen insbesondere auf das Gehirn und das Nervensystem haben kann.

Die Emissionsminimierungen wurden in der westlichen Welt bereits vorgenommen. Überall, wo Quecksilber zum Einsatz gekommen ist, gelang es in der Zwischenzeit, dieses durch andere weniger oder gar nicht giftige Materialien zu substituieren.

In den Entwicklungsländern sieht es da leider noch ganz anders aus. Im Bergbau und insbesondere beim Goldabbau kommt Quecksilber relativ unkontrolliert zum Einsatz, was schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen auf die dort Tätigen, aber auch auf die Umwelt hat.

Wir müssen also vor allem in der westlichen Welt nicht mehr an den Emis­sions­mini­mierungen arbeiten, sondern wir müssen die Entwicklungsländer unterstützen, damit es auch dort gelingt, weil dort der Handel mit quecksilberhaltigen Produkten wie Batterien, Seifen oder Messinstrumenten nach wie vor gang und gäbe ist. Unsere vor­rangige Aufgabe in Österreich ist die Einführung eines vereinheitlichten Monitoring­systems, wozu es die angesprochenen Gesetzesänderungen braucht.

Das harmonisierte Meldesystem beinhaltet, kurz zusammengefasst, dass das zustän­dige Umweltbundesamt die notwendigen Informationen zum Thema Quecksilber kon­zentriert sammelt und in der Folge der Vergiftungszentrale zur Verfügung stellt. Von dort können dann insbesondere bei Notfällen die kompetenten medizinischen Aus­künfte zur Vorbeugung und Heilung bei ungewolltem Kontakt mit dem Schwermetall Quecksilber gegeben werden.

Insgesamt werden durch das Gesetz und durch die geschilderten Maßnahmen die Kräfte gebündelt und die Effizienz gesteigert, was im Sinne der Grundsätze der neuen Bundesregierung mit Sicherheit zu begrüßen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.51

Präsident Reinhard Todt|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml. Ich erteile dieses.