19.44.0219. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ord­ner/innen für das 2. Halbjahr 2018

Präsident Reinhard Todt: Nun gelangen wir zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Da mit 1. Juli 2018 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Burgenland übergeht und gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die an erster Stelle entsendete Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Bundesrätin Inge Posch-Gruska, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten/innen

Präsident Reinhard Todt: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wäh­lenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.

Es liegt mir dazu ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. lautet.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage den gewählten Magnus Brunner, ob er die Wahl annimmt.