Wenn nicht zwischendurch Herr Buchmann gesprochen hätte, dann hätte ich mich wahrscheinlich bis jetzt schon zu Tode gefürchtet und könnte gar nicht mehr da stehen. Da kriegt man ja schon fast Angst vor dem Rechtsstaat, wenn man diese Panikmache vor den Schiedsgerichten hört. Es wird auch immer wieder betont, dass das völlig neu ist, dass es erstmals diese Schiedsgerichte gibt. – Ja, in dieser Form ist es erstmalig.
Die Erläuterungen der Beamtin vorgestern im Ausschuss, die wirklich sehr klar, leicht verständlich und gut waren, scheinen spurlos an manchen in diesem Hause vorübergegangen zu sein. Wir haben nämlich dort auch gehört, dass wir bereits seit Langem über 60 solcher Schiedsgerichte haben, bilateral oder indirekt über die EU, nur mit einem großen Unterschied: Bei diesen werden die Richter von den Streitparteien bestimmt. Und in diesem Fall wird erstmals ein Modell umgesetzt, nach dem diese Investitionsgerichte unabhängig, unparteiisch und ständig eingesetzt sind und die Verfahren nach den Grundsätzen internationaler Gerichtshöfe wie beispielsweise des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – ich glaube nicht, dass Sie den anzweifeln wollen – abgehandelt werden. (Bundesrätin Dziedzic: Es gibt noch keine entsprechenden Entscheidungen, die kommen erst Ende des Jahres! Das wissen Sie!) Die Qualifikation der dortigen Richter muss der entsprechen, die auch die anderen Richter haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass im Rechtsmittelverfahren noch Fehler berichtigt werden. Es gibt auch eine zweite Instanz.
Nicht umsonst sagt die EU: Das soll ein Modellfall für alle zukünftigen Freihandelsabkommen werden. Wir haben, wie gesagt, bereits seit Langem zahlreiche Schiedsgerichtsregelungen, die, wenn man es sich in der Praxis anschaut, auch nicht so fürchterlich sein können, obwohl sie wesentlich schlechter sind als das hier. Bisher gibt es, wurde uns gesagt, zwei Verfahren, in die Österreich involviert ist, diese sind aber nicht abgeschlossen, sondern laufen noch. In den Medien liest man eigentlich nichts darüber, also so grauenhaft kann das Ganze wohl nicht sein. (Bundesrätin Dziedzic: Der EuGH hat erste Zweifel angedeutet! Das wissen Sie!) Und so wird hier Panik, werden Ängste geschürt vor Konstrukten, die real so überhaupt nicht existieren.
Es ist auch die Frage aufgetaucht: Warum machen wir das mit Kanada? Kanada hat ja einen hohen Rechtsstandard. – Erstens einmal gibt es natürlich Materien, die bei nationalen Gerichten gar nicht durchsetzbar und klagbar sind, weil die Vereinbarungen, die da getroffen werden, von den nationalen Gesetzen nicht geregelt sind, sondern Teil des Abkommens sind; daher könnte man da gar nicht aktiv werden. Zweitens ist es so, dass man nicht unterscheiden soll zwischen Ländern, die hoch entwickelt sind, Ländern mit einem hoch entwickelten Rechtsstaat und jenen Ländern, über die man sagt, die sind schlechter entwickelt, dort besteht keine Rechtssicherheit. Das ist nämlich diskriminierend und stellt schon von Haus aus allfällige Gespräche unter einen schlechten Stern. Wenn ich heute sage, mit Kanada brauchen wir kein Abkommen über Investitionsschutz, mit China sehr wohl, so ist das ein Gesichtsverlust für die Chinesen, und es ist ja nach diesem Modell bereits eines mit Singapur abgesprochen worden.
Es ist mit diesem Verfahren auch ausgeschlossen, dass andere Konzerne aus anderen Staaten indirekt über Briefkastenfirmen sozusagen Klagsrecht bekommen, weil nachgewiesen werden muss, dass beim jeweiligen beteiligten Vertragspartner eine wirtschaftliche Tätigkeit gegeben ist.
Die üblichen Panikmachereien – soziale Sicherheit, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Wasser wären in Gefahr – sind samt und sonders nicht begründbar. Es ist beispielsweise im Bereich der sozialen Sicherheit ausgeschlossen, Pflichtsysteme, also unser Sozialversicherungssystem, in irgendeiner Weise anzugehen. Es sind auch hinsichtlich Arbeitsschutz und Umweltschutz Lockerungen zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen durch einzelne Firmen oder Unternehmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Der
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