gisch mitdenken, das würde ich mir erwarten: Wenn Stau ist, ist Stau! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf der Autobahn 130 km/h und auf dem Pannenstreifen, der temporär freigegeben wird, nur 50 km/h fahren darf. Das ist ein bissel eine i-Tüpferl-Reiterei.
Ebenso in den Bereich der Märchen verwiesen gehört sicherlich die Annahme, dass dann keine Investitionen mehr stattfinden werden. Die Bundesregierung investiert sowohl in den öffentlichen als auch in den Individualverkehr, wir brauchen beides. Wir können nicht einfach sagen, alle müssen öffentliche Verkehrsmittel benutzen – das wäre in manchen Bereichen da und dort notwendig, das wird auch verstärkt werden, das ist keine Frage, es gibt Initiativen, zu denen wir uns bekennen –, sondern wir haben auch den Individualverkehr und wir müssen auch diesen entsprechend leistungsfähig halten.
Das heißt, die Frage, wie man zu diesem Ziel kommt, ist für die Bevölkerung nicht entscheidend. Es ist nicht entscheidend für einen Pendler/für eine Pendlerin, der/die tagtäglich zum Arbeitsplatz fährt, für Unternehmer, die mit dem Auto unterwegs sind, für Familien, die auf Urlaub fahren, wie das geschehen soll, sondern es ist ganz einfach notwendig, dass es zu Verbesserungen kommt.
Wir wissen auch alle ganz genau, dass Staus einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden erzeugen, dass enorme volkswirtschaftliche Kosten damit verbunden sind. Daher geht es ganz einfach darum, die bestehende Infrastruktur bestmöglich auszunutzen.
Kollege Schuster hat es schon angesprochen, und ich möchte es noch einmal wiederholen, wir haben das nämlich im Ausschuss sehr intensiv hinterfragt und wirklich kompetent Antwort darauf bekommen: Ein Sachverständiger stellt fest, ob die Strecke für eine temporäre Freigabe des Pannenstreifens geeignet ist. Er stellt auch fest, welche Verkehrsdichte erforderlich ist, um diese Maßnahme zu setzen. Die Asfinag hat die entsprechenden kompetenten Leute. Der Manager muss vorher noch prüfen, ob der Pannenstreifen frei ist. Es gibt auch Erfahrungen, die eingeflossen sind, Erfahrungen, die wir uns natürlich von jenen Expertinnen und Experten geholt haben, die dieses System bereits umgesetzt haben. Gerade Deutschland ist ein gutes Beispiel dafür, und wir greifen auch auf die Erfahrungen der deutschen Kollegen zurück. (Zwischenruf des Bundesrates Weber.) Unser System, das wir jetzt schaffen, ist sehr identisch, und ich denke, wir werden auch sehen, dass es Sinn macht.
Es ist auch klar, dass wir genau darauf achten werden, wie diese temporäre Freigabe des Pannenstreifens funktioniert. Der Herr Bundesminister hat gerade vorhin zum Bildungsreformgesetz gesagt, man habe vielleicht das eine oder andere übersehen. Also der Herr Bundesminister beziehungsweise die Bundesregierung wird sich sicher nicht davor scheuen, das System wieder einzustellen, wenn es nicht funktioniert, das ist überhaupt keine Frage; aber wir sind sehr, sehr zuversichtlich.
In der Verkehrspolitik gibt es viele Ziele, die wir umsetzen wollen, und eines davon ist eben, den Verkehr möglichst flüssig zu halten. Die Verkehrssicherheit ist dabei aber oberstes Gebot. Daher ist das keine Freigabe, die aus Jux und Tollerei passiert, sondern die auf Sachverständigengutachten beruht. Ich denke, dass diese Maßnahme, die mit dieser heutigen StVO-Novelle umgesetzt wird, im Sinne des Umweltschutzes, im Sinne der Sicherheit und der Zeitressourcen eine sinnvolle Maßnahme für Stoßzeiten darstellt. Ich freue mich, dass wir dafür hier auch große Zustimmung erhalten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
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