Glauben Sie mir, ich muss mich in Verrichtung meiner Tätigkeit oft genug mit dem Rettungsauto durchquetschen und durchzwängen, und ich darf sagen, durch ein Besetzen des Pannenstreifens wird es für die Rettungswägen und auch für die Feuerwehr in Zukunft wirklich nicht einfacher und nicht besser werden.
Diese Idee, Herr Minister, ist meiner und unserer Meinung nach verkehrs- und umwelt- und auch gesundheitspolitisch unverantwortlich. Schon beim geplanten Pilotprojekt auf der A 4 an der Wiener Osteinfahrt zeigt sich, dass, je nachdem, ob dreispurig bis zur S 1 oder zweispurig ab stadteinwärts, durch die Verkehrslawine zu den Verkehrsspitzen mit 33 bis 50 Prozent – je nachdem – mehr an Kapazität zu rechnen ist. Dort ist es aber dann unausweichlich aus mit den Zusatzkapazitäten, und das heißt, es wird im Stadtgebiet und auf der Tangente zu mehr Stau und dadurch zu mehr Umwelt- und Gesundheitsbelastung kommen, denn – ganz einfach –: Neue Kapazitäten führen zu mehr Verkehr, fertig, aus!
Auch wenn der oder die eine oder andere diese Maßnahme als gut empfindet, es wäre trotzdem viel sinnvoller, dieses Geld in den öffentlichen Verkehr zu stecken, in die Bahninfrastruktur zu stecken, als ständig irgendwelche Zusatzbaumaßnahmen wieder nur für den Straßenverkehr zu ergreifen. Ich würde uns wirklich wünschen, dass Sie sich um dieses Thema genauso ambitioniert, genauso engagiert wie um das Thema Straßenbau bemühen würden. Das wäre wirklich sinnvoller und würde auch den Pendlerinnern und Pendlern massiv helfen; da brauche ich nur nach Oberösterreich zu schauen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Dziedzic und bei der SPÖ.)
18.27
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl Bader. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren und beschließen heute mit dieser StVO-Novelle eine Änderung, bei der es, wie schon von meinem Vorvorredner angesprochen, um eine temporäre Pannenstreifenfreigabe geht. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, das mit dem sinnerfassenden Lesen, das ist so eine Sache!) Es geht dabei um eine Maßnahme, die den Pendlern an den Verkehrshotspots ganz einfach das Leben erleichtern soll, es geht um Autobahnen, die zu Spitzenzeiten leistungsfähiger werden sollen, damit eben das nicht passiert, was wir täglich im Verkehrsfunk hören müssen, dass es beispielsweise auf der Ost Autobahn, auf der A 4 zu Auffahrunfällen kommt, dass es zu Stau kommt. Das Ziel ist, dass der Verkehr ganz einfach schneller abfließen kann.
Diese Regelung ist eine Initiative der Bundesregierung, aber keine Erfindung der österreichischen Bundesregierung, für diese Regelung, diese Maßnahme gibt es in Deutschland, England, den Niederlanden und der Schweiz schon gute Vorbilder und sie ist dort auch erprobt. Es gibt also sehr, sehr viele gute Erfahrungen.
Aufgrund der Ausführungen der Vorredner könnte ich beinahe feststellen: Eigentlich ist man eh dafür, auf den Abschnitten, wo es möglich ist, aber in der Form, wie es von der Regierung jetzt umgesetzt werden soll, ist man dann doch nicht dafür. Herr Kollege Weber, es geht jetzt nicht darum, ob diese Maßnahme auf 70 Prozent der Pannenstreifen umgesetzt werden soll. Es geht wirklich nicht um Prozente, es geht auch nicht um i-Tüpferl-Reitereien. Herr Kollege Stögmüller! Du hast hier darüber philosophiert, mit welcher Geschwindigkeit auf den Pannenstreifen dann gefahren werden kann, ob gleich schnell wie auf den restlichen Fahrstreifen oder ob es doch eine eigene Geschwindigkeitsbeschränkung geben soll. Dazu muss ich schon sagen: Ein bissel lo-
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