gibt, wenn kontrolliert worden ist, ob der Pannenstreifen auch frei ist, ob dort nicht irgendetwas herumliegt, ob er frei befahrbar ist. Eine generelle Freigabe oder Abschaffung von Pannenstreifen wird es nicht geben. Das ist ein Irrglaube, meine Damen und Herren!
Der Vorteil der temporären Pannenstreifenfreigabe liegt aber auch in den Kosten. Sie wollen die geplanten Ziele durch einen Infrastrukturausbau erreichen, aber das kostet enorm viel Geld. Das ist auch der Clou daran: Dadurch, dass wir das nicht durch einen Infrastrukturausbau machen, sparen wir uns die baulichen Maßnahmen, welche ein Vielfaches der Kosten verursachen würden; deshalb ist es wichtig, dass wir die bestehende Infrastruktur verwenden.
Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist ja nichts Neues, es gibt sie schon in Deutschland, in England, in den Niederlanden, in der Schweiz. Als schnell umsetzbare Maßnahme zur Kapazitätserweiterung des hochrangigen Straßennetzes ist sie dort im Einsatz. Diese Regelung soll nun auch bei uns schon im Juli auf einem Abschnitt der Ost Autobahn Richtung Flughafen Wien-Schwechat, etwas später auch auf der A 1 im Bereich Wallersee sowie auf der Inntal Autobahn bei Innsbruck West erprobt werden. Das alles passiert aber natürlich nur dann, wenn die erste Teststrecke funktioniert. Es wird nichts voreilig gemacht, sondern selbstverständlich auch auf die Sicherheit geachtet.
Was bringt diese Maßnahme? – Diese Maßnahme soll vor allem den Pendlern, den Unternehmern und auch den Familien, welche auf das Auto angewiesen sind, das Leben erleichtern; derzeit werden sie seitens der Länder ohnehin genug geärgert, nämlich durch den temporären Lufthunderter auf den Autobahnen. Auch die Umwelt ist ein Profiteur dieser Maßnahme. Sie wird massiv profitieren, denn weniger Stau heißt auch weniger Abgase für die Natur.
Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die temporäre Pannenstreifenfreigabe auch in Österreich bewähren wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
18.24
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm.
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Zum einen geht es bei dieser Maßnahme nur um ein paar Straßenkilometer, die davon betroffen sind. Ich glaube, laut ÖAMTC – ein Kollege hat es schon gesagt – sind es weniger als 1 Prozent der Richtungsfahrbahnen; also wirklich marginal. In diesem Gesetzentwurf ist auch alles sehr schwammig gehalten. Man weiß eigentlich nicht wirklich, ab wann der Pannenstreifen überhaupt freigegeben ist. Reicht dafür schon ein wenig Stop-and-go-Verkehr, oder muss es doch noch etwas mehr stocken oder auch weniger stocken? Unklar ist auch noch, wie schnell in Zukunft auf diesen Pannenstreifen gefahren werden darf. Mir kommt es eher so vor, als ob diese Gesetzesnovelle einfach darauf abzielt, unnötige Baumaßnahmen wie Pannenstreifenverbreiterungen und größere, tiefere Pannenbuchten zu realisieren.
Auch unklar ist, wie das gleichzeitige Funktionieren der jetzt schon nicht funktionierenden Rettungsgassenbildung in Zukunft sichergestellt werden soll; aber ganz ehrlich: Die Situation war auch mit der früheren Pannenstreifenregelung nicht wirklich besser.
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