Probleme bekommen werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich halte diese Gesetzesvorlage für – leider Gottes – eine weitere populistische Maßnahme dieser Bundesregierung. (Ruf bei der FPÖ: Geh!) Es geht wieder einmal um eine Aktion, um schöne Bilder, um schöne Überschriften.
Man könnte – erstens – zurück an den Start gehen und das qualifiziert machen, dazu von mir aus auch die Experten von ÖAMTC und Arbö einladen – die haben dafür die notwendige Erfahrung –, aber nicht die Expertenmeinungen beiseiteschieben und wieder einmal drüberfahren. (Bundesrat Steiner: Eure SPÖ-Experten kennen wir schon!) – ÖAMTC und Arbö (Bundesrat Steiner: Der Arbö! – Zwischenruf des Bundesrates Mayer), nicht alle sind SPÖ-nahe, wie wir wissen.
Mir geht es bei diesem Thema vor allem auch um die Verkehrssicherheit, nicht nur um die Leichtigkeit und die Flüssigkeit des Verkehrs, was natürlich auch wichtig ist; wir sollten auch die Verkehrssicherheit nicht vergessen. Wir müssen uns bauliche Maßnahmen überlegen, wo mit zusätzlichen Fahrspuren eine Entlastung zu schaffen ist, und uns vor allem auch über den öffentlichen Verkehr Gedanken machen. Welches Verkehrsnetz möchten wir künftig anbieten? Welches Verkehrsnetz soll es künftig geben und vor allem zu welchen Preisbedingungen? Mit günstigen Jahreskarten kann man, glaube ich, schon sehr viel bewegen (Bundesrat Schuster: Viel Geld ausgeben, das ist das Motto der SPÖ, ja!), um vom Individualverkehr wegzukommen, um den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Verkehr besser zu gestalten.
Ich meine, das wären gute und wichtige Ansätze in der Verkehrspolitik, aber wir sollten dabei nicht mit der Verkehrssicherheit spielen. Aus diesem Grund werden wir dieser Gesetzesvorlage heute auch nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)
18.21
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Bundesrat, oben auf der Galerie, die leider schon fast verwaist ist, und vor dem Livestream, weil der ORF nicht mehr überträgt! Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist Teil des Regierungsprogramms, und ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute endgültig beschließen können.
Worum geht es da genau? – Es handelt sich um ein international bewährtes Mittel, um die Leistungsfähigkeit von stark belasteten Autobahnabschnitten wesentlich zu verbessern. Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist jedoch nur für Hotspots gedacht und wird deshalb nur auf geeigneten Autobahnabschnitten gelten. Herr Kollege Weber, Sie waren ja nicht im Verkehrsausschuss, darum darf ich Ihnen jetzt einmal berichten, wie das genau funktioniert. Das haben Sie heute leider ausgelassen, weil Sie nicht im Ausschuss waren, wo das nämlich berichtet wurde. Also es wird folgendermaßen funktionieren – ich wiederhole es gerne –:
Ein Sachverständiger stellt fest, ob der Autobahnabschnitt geeignet ist, weiters wird ein Gutachten bezüglich der Bildung einer Rettungsgasse erstellt, und erst dann, wenn dieses positiv ausfällt, kann die Freigabe des Abschnitts per Verordnung durch den Bundesminister festgelegt werden. Die Freigabe wird dann in der Praxis so ausschauen, dass ein Verkehrsmanager der Asfinag den Streckenabschnitt erst dann frei-
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