14.50.24

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich)|: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon vieles über das Jahressteuergesetz gehört, ich gehe aber zuerst auf die Randthemen ein.

Zum ersten Thema: Im Jahressteuergesetz ist festgelegt, dass auch für die Unter­neh­mungen entsprechende Beratungen in finanziellen Angelegenheiten verankert sind, wodurch man Steuerhinterziehungen vermeiden will.

Ein weiterer Punkt: das Versicherungssteuergesetz. Bei Elementarrisikover­sicherun­gen hat man auch Anpassungen im Zusammenhang mit dem Thema Klimaänderung vor­genommen. Die Steuer wird nicht mehr von der Prämie berechnet, sondern sie beträgt 0,2 Promille der Versicherungssumme. Das ist auch eine entsprechende Summe, die da betreffend Klimaänderung verankert wurde.

Es ist hochinteressant, wir haben mit der SPÖ auch eine Steuerreform gemacht, die sehr vernünftig gewesen ist, nämlich den Steuersatz auf 25 Prozent zu senken. (Ruf bei der SPÖ: So ist es!) Jetzt machen wir eine Steuerentlastung, und ich bedanke mich bei allen Österreicherinnen und Österreichern, die Steuern zahlen, denn sie sind diejenigen, die es ermöglichen, Sozialleistungen für das Land zu erbringen, dass wir eine Studiengebührenbefreiung haben, dass wir als Politiker unser Gehalt bekommen. Ein herzliches Dankeschön an alle Österreicherinnen und Österreicher, die Steuern zahlen! (Beifall ÖVP und FPÖ.)

Wir haben es damals mit der FPÖ-ÖVP-Koalition geschafft, dass es die Lohn­steuer­be­freiung bis 12 600 Euro in Österreich gibt. Niemand zahlt Steuern, der unter 12 600 Euro Jahreseinkommen hat, aber derjenige, der 12 700 Euro Jahreseinkom­men hat, zahlt 3 170 Euro Steuern. Das ist auch nicht gerecht, es sind nur 100 Euro Einkommens­unterschied und man zahlt auf einmal mehr.

Ich muss sagen, mit diesem Familienbonus Plus haben wir wirklich einen Meilenstein für Österreich geschaffen, denn 950 000 Familien werden damit entlastet. Ich sage, es ist ein wirklicher Meilenstein, wir haben noch nie in den letzten 50 Jahren eine solche Entlastung für Familien geschaffen. Es ist keine Sozialleistung, sondern es ist ein Entgegenkommen gegenüber den vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Öster­reichs.

Ich glaube, es wird in Zukunft wichtig sein, dass mehr Menschen Steuern zahlen, dass sie ein besseres Einkommen erwirtschaften, um im Leben damit auszukommen. Es ist auch gut gewesen, dass sich in diesem Gesetzentwurf auch die Personen, die nicht in eine Steuerklasse hineinfallen, mit 250 Euro wiederfinden.

Ich verstehe die Meinung der SPÖ nicht ganz, aber auch nicht jene des Herrn Kollegen Stögmüller, denn da werden Kraut und Rüben vermischt. Es ist eine vernünftige Lösung, ein weitreichender Ausblick für die Zukunft der Familienpolitik. Die Familie ist das Kernstück unserer Gesellschaft, denn funktioniert die Familie, so funktioniert die Gesellschaft, funktioniert das Vereinsleben, funktioniert die Republik.

Ich betone, es ist ein Meilenstein und wir können nur auf diesem Meilenstein aufbauen. Österreich ist auf einem hervorragenden Weg unterwegs. Hinsichtlich des Unter­schieds zwischen Nichtsteuerzahlern und Höchststeuerzahlern ist Österreich eines jener Länder, in dem die größte Spanne zwischen Steuerzahlern und Nichtsteuer­zah­lern vorherrscht.

In diesem Sinne können wir nur sagen: Wir stimmen natürlich gerne zu, keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich bringe aber noch folgenden Entschließungsantrag, der von Kollegen Mayer und von Kollegin Mühlwerth unterstützt wird, ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Ferdinand Tiefnig, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschafts­delegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Ent­wicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland auf­halten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter An­spruch erwächst. Dieser Vorschlag soll zeitgerecht für die Beratungen des Ausschus­ses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage ‚Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111 d.B.)‘ vorliegen.“

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Somit stimmen wir gerne zu, keinen Einspruch gegen den Beschluss dieser Geset­zesvorlage oder des Familienbonus Plus zu erheben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.55

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Der von den Bundesräten Tiefnig, Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Ent­schließungsantrag betreffend „Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwick­lungs­helfer und Wirtschaftsdelegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. – Bitte sehr.