15.38.30

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investment­fonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investment­fondsgesetz 2011 geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapital­markt­gesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­men­mehrheit den Antrag gestellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 4. Juli 2018 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 13. April 2000 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme ebenfalls gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag gestellt,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 4. Juli 2018 betreffend Erklärung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Finanzausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag gestellt,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich darf abschließend noch den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend Erklärung über den Zeitpunkt der Wirk­samkeit für den Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegen­seitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getre­tenen Protokolls zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag gestellt,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. (Bundesrat Mayer: Sehr fleißig, wirklich!)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.