15.43.43

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten)|: Geschätztes Präsidium! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zu­seher! Ich möchte nunmehr auf die unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 vorlie­genden Gesetzesänderungen Bezug nehmen. TOP 3 betrifft die Änderungen des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes, des Immobilien-Investmentfonds­ge­setzes sowie des Investmentfondsgesetzes 2011. TOP 4 betrifft das Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz geändert werden sollen. Wenn man die Texte dieser beiden Gesetzesänderungen betrachtet, dann erkennt man zwischen den Zeilen einen Schritt in Richtung Deregulierung des Finanz­marktes.

Worum geht es dabei im Detail? – Zum Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz: Die EU hat im vergangenen Jahr eine Verordnung zur Definition von Geldmarktfonds erlassen, und zu dieser werden begleitende Bestimmungen in österreichisches Gesetz übernommen. Einzelne Bestimmungen betreffen auch noch die Umsetzung der Daten­schutz-Grundverordnung und damit die Streichung der bisherigen Datenschutzbe­stimmungen im Gesetz.

Wie sieht das beim Immobilien-Investmentfondsgesetz aus? – Immobilienspezialfonds sind solche, die nur eine beschränkte Anzahl von Anteilseigentümern haben, und diese sind keine natürlichen Personen. Laut Vorlage soll die Begrenzung von bisher höchs­tens zehn auf maximal 20 Anteilsinhaber erhöht werden. Die EB begründen den Entfall des § 3 Abs. 3 damit, dass Immo-Investmentfonds auch nur Alternative Investment­fonds sind und daher § 18 des AIFMG für die Übertragung der Aufgaben der Ge­schäftsführung an Dritte anwendbar ist. Damit entfallen aber spezifische Aufsichts­bestimmungen für Immobilien-Investmentfonds.

Die Satzung der KAG für Immobilien kann in Zukunft vorsehen, dass bei bestimmten Änderungen der Fondsbestimmungen die Zustimmung des Aufsichtsrates nicht mehr notwendig sein soll. Durch den Entfall des § 34 Abs. 5 muss die Kapitalanlage­gesell­schaft für Immobilien der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank nicht mehr in der Form einer halbjährlichen Sammelaufstellung die Immobilienspezialfonds anzei­gen, muss nicht mehr angeben, wer die Depotbank ist, und auch nicht mehr die Anzahl der Anleger bekannt geben. Nach § 40 Abs. 6 werden zukünftig Kapitaleinkünfte im Fonds so wie bei Investmentfonds besteuert.

Zum Investmentfondsgesetz: Neben einigen technischen Klarstellungen wird auch da die Regelung eingeführt, dass in der Satzung der Verwaltungsgesellschaft vorgesehen werden kann, dass Änderungen der Fondsbestimmungen nicht der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, sondern eine Mitteilung erst bei der nächsten Aufsichtsr­atssitzung zu machen ist. Die Anzeigeverpflichtung für Spezialfonds an die FMA oder an die Oesterreichische Nationalbank entfällt komplett.

Die Änderungen dieses Gesetzes haben aus unserer Sicht in Summe einen deregu­lierenden Charakter. Zusammenfassend kann kurz gesagt werden: Es muss nicht an­ge­geben werden, wer die Depotbank ist, wer der Anleger ist und wie viel Geld über­haupt in diesem Fonds vorhanden ist. Wollen wir das? – Damit erreichen wir lediglich, dass der Aufsicht entscheidende Informationen vorenthalten werden.

Was war 2008 der Grund für die große Finanzkrise? – Es war der Kapitalmarkt, der sie ausgelöst hat, und in der Folge hat sich die größte Wirtschaftskrise seit den 1930er-Jahren ereignet.

Oder wie war das bei der Hypo Alpe-Adria? – Gerade wir aus Kärnten kennen dies aus leidvoller Erfahrung. Das Damoklesschwert der Insolvenz eines ganzen Bundeslandes konnte nur mittels eines gemeinsamen Kraftaktes zwischen Land und Bund – im Beson­deren durch den damaligen ÖVP-Finanzminister Schelling und die Finanz­referentin Gaby Schaunig – abgewehrt werden. Dieses Debakel hat, wie wir wissen, Milliarden verschlungen; die Aufarbeitung dauert noch heute an und wird auch noch die folgenden Generationen belasten.

Was war daraufhin notwendig und was wurde dagegen unternommen, um dies zu­künftig zu verhindern? – SPÖ und ÖVP haben reguliert und aufgeräumt. Wir wissen, eine Aufsicht kann nur funktionieren, wenn dafür auch die entsprechenden gesetz­lichen Grundlagen gegeben sind.

Ich darf nunmehr zu TOP 4, dem Kapitalmarktgesetz und dem Alternativfinan­zierungs­gesetz, kommen. Dieses Vorhaben scheint der nächste Beitrag zur Deregulierung des Finanzmarktes zu sein, daher wird es schon aus konsumentenschutzpolitischer Sicht von uns keine Zustimmung geben. Wie bereits gesagt, haben die Finanzmärkte die größte Finanz- und Wirtschaftskrise seit 70 Jahren verursacht. Warum die Regulierung gerade in der Zeit der Hochkonjunktur gelockert werden soll, ist für uns nicht erkenn­bar.

Der wesentlichste Punkt beim KMG ist die Änderung der Prospektpflicht. Im Kapital­marktgesetz wird diese von derzeit 250 000 Euro auf 2 Millionen Euro angehoben. Dies führt nunmehr zu fünf Stufen: Unter 250 000 Euro gibt es in Zukunft keine Prospekt­pflicht mehr, weder für Wertpapiere noch für Veranlagungen; bis 2 Millionen Euro ist lediglich ein Informationsblatt nach dem AltFG zu erstellen; von 2 Millionen Euro bis 5 Millionen Euro werden die vereinfachten Wertpapierprospekte von der FMA, Ver­anlagungsprospekte durch die Wirtschaftsprüfer vorgeprüft; über 5 Millionen Euro gilt die normale Prospektpflicht. Dass bei diesem Gesetzentwurf Kritikpunkte und Ände­rungswünsche der AK in den Wind geschlagen wurden, sei nur am Rande erwähnt.

Warum macht man dies so kurz nach der großen Finanzkrise? Warum beschließen Sie zwei Gesetze, durch die unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung Schritte in Richtung Deregulierung des Finanzmarktes gemacht werden? Diese Änderungen bedeuten eine Verwässerung der Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten und sind aus Sicht des Konsumentenschutzes bedenklich.

Aus den angeführten Gründen wird daher unsere Fraktion diesen beiden Vorlagen bei der Abstimmung die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.50

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. Ich erteile es ihm.