Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Vertreter der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zum Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz.
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Das Außerkrafttreten grundsätzlich aller einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden. In diesen Zeitraum fallen rund 5 000 Rechtsvorschriften, und von diesen circa 5 000 Rechtsvorschriften werden etwa 2 450 außer Kraft gesetzt. Der Entwurf enthält weiters Begleitregelungen und klarstellende Regelungen im Zusammenhang mit den Rechtswirkungen des Außerkrafttretens der Rechtsvorschriften.
Ich komme zum Antrag des Ausschusses: Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.