16.40.50

Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Vertreter der Bun­desregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schus­ses für Verfassung und Föderalismus zum Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Das Außerkrafttreten grundsätzlich aller einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden. In diesen Zeitraum fallen rund 5 000 Rechtsvorschriften, und von diesen circa 5 000 Rechtsvorschriften werden etwa 2 450 außer Kraft gesetzt. Der Entwurf enthält weiters Begleitregelungen und klarstellende Regelungen im Zusammenhang mit den Rechtswirkungen des Außer­krafttretens der Rechtsvorschriften.

Ich komme zum Antrag des Ausschusses: Der Ausschuss für Verfassung und Föder­alismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.