BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 80

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können uns jetzt gemeinsam freuen, dass es vorliegt und wir es dann auf dem Weg begleiten können und wir allfällige Kinderkrankheiten dann auch ausmerzen können.

Die vier Möglichkeiten sind schon erwähnt worden. Ziel und Zweck sind auch schon erwähnt worden. Ich möchte noch kurz zusammenfassen: Es geht darum, Selbst­be­stim­mung und die Autonomie zu stärken und rechtliche Einschränkungen auf ein Min­dest­maß zu reduzieren. Selbstbestimmung, das ist uns ja allen wichtig. Gerade dann, wenn ich dann nicht mehr so kann und eingeschränkt bin, wenn ich durch irgend­welche Krankheiten im Alter nicht mehr so mitkann, ist es umso wichtiger, dass man auch rechtlich eine Handhabe hat. Wie Kollege Hammerl schon gesagt hat, wir kennen ja alle Beispiele, bei denen es notwendig und wichtig ist, dass aus dem Ange­hörigen­bereich wirklich gezielt geholfen wird.

Aus dem Sachwalter von früher ist jetzt der Erwachsenenvertreter geworden. Das ist ja schon auch begrifflich ein wesentlicher Unterschied. Das ist ein Begriff, der viel mehr Menschenwürde ausstrahlt. Wir wollen, dass Menschen, die nicht entscheidungsfähig oder nicht mehr so entscheidungsfähig sind, ihre Angelegenheiten trotzdem so weit wie möglich selbständig erledigen können. Da möchte ich mich schon ganz, ganz herzlich bei Ihnen, Herr Minister, und auch beim Herrn Finanzminister bedanken, dass Sie das jetzt alles auf den Weg gebracht haben, die Finanzierung sichergestellt haben.

Es war uns und auch Herrn Bundeskanzler Kurz immer ein großes Anliegen, dieses Ge­setz auch zu finalisieren, und es war nie in Gefahr, auch wenn die Kollegin Grossmann da etwas anderes behauptet hat. Es war uns immer ein Anliegen, und darum herz­lichen Dank für das, was Sie gemacht haben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich sage nur, diese Regierung handelt, setzt um und macht, was im Regierungs­programm geschrieben steht. (Bundesrat Mayer: Das ist super!) Was sie sich vorge­nommen hat, wird rasch umgesetzt, und dafür kann man sie nicht tadeln, sondern man muss sagen: Gott sei Dank bewegt sich etwas in unserer Republik! (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Wie Kollege Hammerl schon ausgeführt hat, sollen die bestehenden Sachwalter­schaf­ten bis 2023 dahin gehend evaluiert werden, ob sie noch notwendig sind, damit auch sichergestellt ist, dass Sachwalterschaften beziehungsweise gerichtliche Vertretungen nur in jenen Fällen zum Einsatz kommen, in denen sie wirklich notwendig sind. Wir haben damit in Österreich seit 1.7. wirklich die größtmögliche Selbstbestimmungs­ent­scheidungshilfe für Betroffene erreicht, und das ist, wie schon gesagt, ein Meilenstein.

Ich konnte gemeinsam mit Herrn Bundesminister a. D. Wolfgang Brandstetter schon letztes Jahr bei diversen Seniorenveranstaltungen in Salzburg mit Seniorinnen und Seni­o­ren über diesen Entwurf diskutieren. Es war sehr klar, dass das sehr gut ange­kommen ist. Wir haben dann auch noch ein paar Dinge eingebracht, die dann mit hineingenommen wurden. Diese Vorlage hat also wirklich sehr großen Zuspruch gefunden, und dafür darf ich mich noch einmal bei Ihnen und bei allen Ausführenden, wie ich schon gesagt habe, und auch bei Gertrude Aubauer sehr herzlich dafür bedanken, dass wir das jetzt auf den Weg gebracht haben.

Die Entscheidungsfähigkeit in persönlichen und familiären Angelegenheiten wird damit gestärkt und auch die Rechnungslegungspflicht für nahe Angehörige und von Erwachsenenschutzvereinen wird vereinfacht, was ja auch wesentlich ist, denn es ist ja wichtig, dass sich jemand findet, der diese Damen und Herren dann auch begleitet.

Jetzt haben wir also das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz zu beschließen, das mit 1. August in Kraft treten soll und mit dem insgesamt 27 Bundesgesetze angepasst werden. Vielen Dank für die gemeinsame Beschlussfassung, damit setzen wir wirklich


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