BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 85

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Das musste so passieren, da die Zulässigkeit der Nutzung lediglich für die Bericht­erstattung und nicht zu Informationszwecken gegeben war. Das wiederum ist aber die Voraussetzung, um eben unsere Debattenbeiträge langfristig zu speichern und abruf­bar machen zu können. Das heißt, all jene, die politisch interessiert sind und sich über sieben Tage – wie es bisher war – hinaus diese Videos anschauen wollen, haben damit die Möglichkeit. Das ist einmal der eine Teil.

Der zweite Teil ist jedoch viel wichtiger, auch das wurde schon besprochen, und ich bin sehr froh, dass wir hier alle einer Meinung sind und an einem Strang ziehen, auch wenn hin und wieder Sachen gesagt werden, die eigentlich gar nichts mit der Tages­ordnung zu tun haben.

Es geht in diesem Fall um die Schaffung einer europaweit einheitlichen Regelung für den erleichterten Zugang für Blinde, Sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Personen betreffend bestimmte Werke in einem barrierefreien Format; wir haben schon gehört: Brailleschrift, Großschrift oder auch Hörbücher, wie der Kollege da drü­ben erwähnt hat. Das wird sicher notwendig sein, je nachdem, was jemand braucht. (Bundesrat Schennach: :.. drüben! Ein bisschen höflicher geht es schon!) Damit wird sichergestellt, dass einerseits die Verwertungsgesellschaften dem Einzelnen keine Kos­ten auferlegen können und es andererseits urheberrechtlich zu keinen Problemen kommen wird, da es dazu keine Zustimmung des Urhebers braucht. Das alles sind sehr positive Maßnahmen.

Leider schafft es die SPÖ nicht, zuzuhören, das, aber auch unqualifizierte Zwischen­rufe sind wir von ihr gewöhnt. (Zwischenruf des Bundesrates Koller.) – Sie können sehr gerne sagen, was Sie wollen, es ist nur so: Das Mikrofon habe ich. Alles, was Sie da sagen, wird zwar im Stenographischen Protokoll festgehalten, aber weder die Zuschauer da oben, noch die vor den Bildschirmen hören das. (Beifall bei der FPÖ.) Auch der Scheibenwischer (in Richtung SPÖ) ist nicht sehr nett, Frau Kollegin. Ich weiß, bei der Moral sind wir alle sehr groß, aber selber hält man es nicht so genau damit. (Bundesrätin Mühlwerth: Vor allem bei den anderen! – Beifall bei der FPÖ.)

Trotzdem ist es mir persönlich ein Anliegen – da es auch zum Tagesordnungspunkt passt –, das Thema Barrierefreiheit im Gesamten anzusprechen. Es passt da dazu, und ich bin der Meinung, dass in Wahrheit zum Thema Barrierefreiheit zu wenig gemacht wird, seit vielen Jahren zu wenig gemacht wird, und dass es oft nur als Randthema gesehen wird. Barrierefreiheit heißt, so wie wir heute an diesem Gesetz sehen, mehr, als nur Rampen zu bauen. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe zurechtkommen können. Und wem nutzt diese Barrierefreiheit in jeder Hinsicht? – Ich kann es Ihnen ganz einfach sagen: Es nutzt allen. Es nutzt natür­lich besonders Kindern, es nutzt Familien, es nutzt Senioren, Menschen mit Geh-, Hör- und Sehbehinderungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch Menschen mit geistiger Behinderung.

Der Herr Minister hat es vorhin kurz angesprochen, wir alle hier – die meisten von uns – können dankbar dafür sein, nicht auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein. Den­ken Sie aber daran: Das kann sich für jeden von uns schlagartig ändern. Darum wün­sche ich mir, dass wir alle gemeinsam in Zukunft daran arbeiten, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe zurechtkommen können.

Mit 31.12.2015 ging eine Zehnjahresfrist, um überall in öffentlichen Gebäuden, auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Bereichen Barrierefreiheit herzustellen, zu Ende. Um ehrlich zu sein: Umgesetzt wurde verhältnismäßig wenig. Was war die Kon­sequenz am 1.1.2016? – Gar nichts ist passiert. Unter roter Kanzlerschaft hat man das


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