BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 86

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einfach hingenommen und gesagt: Es ist so! Diese Regierung tickt da ein bisschen anders, es werden 250 Millionen Euro mehr für Menschen mit Behinderung im Budget vorgesehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Abschließend möchte ich Ihnen noch etwas auf den Weg mitgeben: Eine barrierefreie Umgebung ist für circa 10 Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für circa 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung notwendig und für 100 Prozent der Bevölkerung komfortabel. Diese Gesetznovelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, und ich wün­sche mir persönlich, dass noch viele solche Schritte folgen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Beer: Jawohl!)

18.20


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile es ihm.


18.20.24

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde in diesem Zusammenhang schon von Herrn Bundesrat Mayer darauf hinge­wiesen, dass der Vertrag von Marrakesch mit der Urheberrechts-Novelle 2015 bereits umgesetzt worden ist.

Mittlerweile hat aber die EU aufgrund einer Entscheidung des EuGH, des Euro­päischen Gerichtshofes, festgehalten, dass die Zuständigkeit für die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch in die Kompetenz der EU fällt. Dementsprechend hat mittler­weile auch die EU eine voll harmonisierte Richtlinie für die EU-Staaten erlassen bezie­hungsweise eine Verordnung, die für Drittstaaten gilt.

Genau diese Verordnung beziehungsweise diese Richtlinie sieht eine wesentliche Bes­serstellung betreffend freie Werknutzung für Menschen, die blind, sehbehindert oder anderweitig lesebehindert sind, vor. Das war auch der Grund dafür, dass wir im Ministerium sehr rasch darangegangen sind, diese Bestimmungen umzusetzen, damit sie Behinderten zugutekommen.

Es gibt einiges an Besserstellung in diesem Zusammenhang, es wurde schon einiges angesprochen, nämlich dass durch die jetzige Anpassung des § 42d Urheberrechts­ge­setz eine Ausweitung der freien Werknutzung auf verwandte Schutzrechte erfolgt, nämlich in Bezug auf Datenbanken, Darbietungen, Tonträger, Filme und Sendungen, weil sich diese Regelung – und das wurde angesprochen – nunmehr auch auf Hör­bücher erstrecken soll. Es wurde darüber hinaus eine Beschränkung von Vergütungs­ansprüchen vorgenommen, denn da braucht man, wie es Herr Bundesrat Wanner angesprochen hat, Geld. In diese Richtung muss man gehen.

Das heißt, durch die Umsetzung dieser Richtlinie wird eine Beschränkung des Vergü­tungsanspruchs eingeführt. Ein Vergütungsanspruch besteht nur gegenüber befugten Stellen; wenn aber beispielsweise Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen eine Kopie herstellen, dann ist diese Kopie kostenfrei. Es wird auch die Höhe des Vergü­tungsanspruchs eingeschränkt, sodass nicht mehr eine angemessene Vergütung zu bezahlen ist, sondern nur mehr ein finanzieller Ausgleich zu gewähren ist. Das heißt, es wird für die befugten Stellen auch noch wesentlich billiger.

Darüber hinaus ist nunmehr auch klargestellt, dass eine vertragliche Unabdingbarkeit der freien Werknutzung vorzusehen ist. Das heißt, die freie Werknutzung kann vertrag­lich nicht ausgeschlossen werden.

 


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