10.45.58

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren hier und zu Hause! Wir haben es schon gehört, wir diskutieren jetzt die Änderungen im Universi­tätsgesetz, und dazu sind drei wesentliche Aspekte anzuführen:

Erstens: die Möglichkeit der Lehrordinationen, die geschaffen wird, um die universitäre Ausbildung durch andere Einrichtungen und durch Hausärzte zu unterstützen, denn die allgemeinmedizinische Ausbildung der Studierenden findet immer mehr auch im nie­dergelassenen Bereich statt. Damit wird meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Schritt dahin gehend gesetzt – wir haben es heute auch schon gehört –, die Primärver­sorgung und die Nachwuchsförderung im medizinischen Bereich abzusichern.

Ich bin davon überzeugt, dass dadurch auch der Beruf der Hausärzte aufgewertet wer­den kann, denn die Studierenden können sich im Alltagsleben ein Bild von der Arbeit als Allgemeinmediziner machen, sie können sich dafür begeistern. Sie können sich mit den Arbeitsabläufen in den Ordinationen vertraut machen und erhalten so im Laufe ih­rer Ausbildung einen umfassenden Einblick in die unterschiedlichen Aspekte genau dieser Tätigkeit. Es wird so sein, dass die Universitäten und die Ärzte davon lernen und voneinander profitieren.

Der zweite Aspekt betrifft die Klarstellung für den Bereich der Zahnmedizinisch-Klini­schen Praktika. Ein solches Praktikum ist Teil des Studiums und begründet eben de­zidiert kein Arbeitsverhältnis, weil die Verantwortung für die Patientinnen und Patienten dem Träger der Lehreinrichtung obliegt; er übernimmt dafür auch die Haftung.

Der dritte Aspekt betrifft die von Kollegin Eder-Gitschthaler schon angesprochene Pra­xis der Pensionsbeiträge in Form von Überweisungsbeträgen. Wir haben das im Aus­schuss wirklich gut erklärt bekommen, und ich denke, wir können uns auch wirklich da­rauf verlassen, dass diese Überweisungsbeträge, die in die Globalbudgets eingerech­net wurden und valorisiert werden, auch tatsächlich so geleistet werden. Es ist eben nicht so, dass die Universitäten diese Überweisungsbeträge aus ihren ureigenen Mit­teln bezahlen, sondern sie bekommen das Geld eben im Globalbudget eingestellt und leisten daraus dann die Überweisungen.

Sollten höhere Beträge anfallen, weil mehr Bedienstete übernommen werden, so gibt es die Zusage, dass im Rahmen der Leistungsvereinbarung – wir haben heute schon die Erklärung dazu bekommen, was das genau ist – aufgebessert und nachgebessert werden wird.

Zusätzlich werden die Rahmenbedingungen betreffend das Studienangebot an den FHs evaluiert, vor allem die Akkreditierungsverfahren bei den FH-Studiengängen, und das Verfahren beim Audit für die hochschulischen Qualitätsmanagementzertifikate soll­te überarbeitet werden.

Wie es mein Kollege Pisec heute schon auf den Punkt gebracht hat, brauchen die Uni­versitäten unsere besondere Aufmerksamkeit. Ich denke, dass mit diesen Änderungen im Universitätsgesetz diesem Ansinnen positiv Rechnung getragen wird; wir sehen das wirklich sehr positiv. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.49

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.