17.58.30

Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte anwesende Zuhörer und Zuhörerinnen! Kolleginnen und Kolle­gen! Das Gesetz zur Umsetzung dieser PNR-Richtlinie, die die EU im Mai 2016 be­schlossen hat, sollte bereits am 25. Mai dieses Jahres fertig sein. Wir haben schon mehrere Gesetze gehabt, die im Mai des heurigen Jahres schon hätten fertig sein soll­ten, aber sie waren noch nicht ganz fertig oder sehr knapp daran. (Präsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)

Wenn gefragt wird, warum und wieso, dann sage ich, dass das nicht an der jetzigen Regierung liegt, dass sie das in einem halben Jahr nicht geschafft hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich nehme vielmehr an, dass man vielleicht die Zeit davor, die eineinhalb Jah­re davor, etwas verstreichen hat lassen. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)

Es ist richtig und notwendig, dass diese Richtlinie in der EU umgesetzt wird, zur Si­cherheit unserer Bürger, unserer Gäste und Besucher. Wir haben schon gehört, die Da­ten werden in der Fluggastdatenzentrale, welche beim BKA angesiedelt ist, zusam­mengefasst. Dort werden sie ausgewertet, in die Trefferverwaltung eingemeldet und die entsprechenden Maßnahmen bei terroristischen Aktivitäten oder auch bei größeren Straftaten gesetzt.

Von der Möglichkeit des Austausches mit anderen Ländern haben wir schon gehört.

Was die Erhebung der Daten anlangt, so werden nur jene Daten verwendet, die von den Luftfahrtunternehmen sowieso verwendet werden, somit werden dafür keine zu­sätzlichen Informationen beschafft. Die Übermittlung der Daten – weil die Datensicher­heit angesprochen wurde – erfolgt elektronisch gemäß den Vorgaben der EU in Arti­kel 16 der PNR-Richtlinie. Dass die entsprechende Datensicherheit gewährleistet ist, wird dadurch sichergestellt, dass es eine Kontrolle durch den weisungsfreien Daten­schutzbeauftragten beim BMI gibt.

Vonseiten der Opposition wurde die Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Inneres bemängelt. Diesbezüglich muss man aber fragen: Wie kommt das? – Viel­leicht erklärt das ein Rückblick: Die Fluggastdatenerfassung im eigentlichen Sinne hat­te ihren Ursprung bei 9/11 und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die EU hat sich dann lange geweigert, bis es dazu gekommen ist, aber die Zunahme der Flüchtlings­zahlen hat dazu geführt, dass auch in Europa diese Fluggastdatenerfassung angeord­net wurde.

Wenn Sie jetzt sagen, dass klar ist, dass Flüge aus und nach Drittstaaten erfasst wer­den, aber fragen, warum auch Flüge innerhalb Europas so behandelt werden, sage ich Ihnen: weil in den Jahren 2015 und 2016 so viele Personen aus aller Herren Länder, ohne registriert zu werden, durch Österreich durch sind, in ganz Europa verteilt worden sind – man kann so sagen: verteilt worden sind –, die möglicherweise irgendwo um Asyl angesucht haben, aber möglicherweise auch irgendwo untergetaucht sind. (Bun­desrat Schabhüttl: Dann machen wir gleich ein gescheites Gesetz!)

Wenn es notwendig ist, weil größere Veranstaltungen stattfinden, weil es Events gibt oder größere Veranstaltungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, ist es jetzt auch möglich, dass der Innenminister anordnet, dass nicht nur Fluggastdaten von Passagie­ren, die aus Drittstaaten kommen oder in Drittstaaten fliegen, gespeichert werden, son­dern auch von Menschen, die sich innerhalb der EU bewegen. Das ist klar geregelt mit einem klaren Auftrag: Was darf und wie lange darf gespeichert werden? Und das ist, denke ich, eine gute Regelung für unser aller Sicherheit.

Generell ist das Gesetz zur Aufzeichnung von Fluggastdaten ein gutes Gesetz. Es ist zukunftsorientiert und es ermöglicht so den Sicherheitskräften, ihre Aufgabe zum Schutz der österreichischen Bürger richtig wahrzunehmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.03

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr.