17.58
Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte anwesende Zuhörer und Zuhörerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Umsetzung dieser PNR-Richtlinie, die die EU im Mai 2016 beschlossen hat, sollte bereits am 25. Mai dieses Jahres fertig sein. Wir haben schon mehrere Gesetze gehabt, die im Mai des heurigen Jahres schon hätten fertig sein sollten, aber sie waren noch nicht ganz fertig oder sehr knapp daran. (Präsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Wenn gefragt wird, warum und wieso, dann sage ich, dass das nicht an der jetzigen Regierung liegt, dass sie das in einem halben Jahr nicht geschafft hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich nehme vielmehr an, dass man vielleicht die Zeit davor, die eineinhalb Jahre davor, etwas verstreichen hat lassen. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)
Es ist richtig und notwendig, dass diese Richtlinie in der EU umgesetzt wird, zur Sicherheit unserer Bürger, unserer Gäste und Besucher. Wir haben schon gehört, die Daten werden in der Fluggastdatenzentrale, welche beim BKA angesiedelt ist, zusammengefasst. Dort werden sie ausgewertet, in die Trefferverwaltung eingemeldet und die entsprechenden Maßnahmen bei terroristischen Aktivitäten oder auch bei größeren Straftaten gesetzt.
Von der Möglichkeit des Austausches mit anderen Ländern haben wir schon gehört.
Was die Erhebung der Daten anlangt, so werden nur jene Daten verwendet, die von den Luftfahrtunternehmen sowieso verwendet werden, somit werden dafür keine zusätzlichen Informationen beschafft. Die Übermittlung der Daten – weil die Datensicherheit angesprochen wurde – erfolgt elektronisch gemäß den Vorgaben der EU in Artikel 16 der PNR-Richtlinie. Dass die entsprechende Datensicherheit gewährleistet ist, wird dadurch sichergestellt, dass es eine Kontrolle durch den weisungsfreien Datenschutzbeauftragten beim BMI gibt.
Vonseiten der Opposition wurde die Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Inneres bemängelt. Diesbezüglich muss man aber fragen: Wie kommt das? – Vielleicht erklärt das ein Rückblick: Die Fluggastdatenerfassung im eigentlichen Sinne hatte ihren Ursprung bei 9/11 und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die EU hat sich dann lange geweigert, bis es dazu gekommen ist, aber die Zunahme der Flüchtlingszahlen hat dazu geführt, dass auch in Europa diese Fluggastdatenerfassung angeordnet wurde.
Wenn Sie jetzt sagen, dass klar ist, dass Flüge aus und nach Drittstaaten erfasst werden, aber fragen, warum auch Flüge innerhalb Europas so behandelt werden, sage ich Ihnen: weil in den Jahren 2015 und 2016 so viele Personen aus aller Herren Länder, ohne registriert zu werden, durch Österreich durch sind, in ganz Europa verteilt worden sind – man kann so sagen: verteilt worden sind –, die möglicherweise irgendwo um Asyl angesucht haben, aber möglicherweise auch irgendwo untergetaucht sind. (Bundesrat Schabhüttl: Dann machen wir gleich ein gescheites Gesetz!)
Wenn es notwendig ist, weil größere Veranstaltungen stattfinden, weil es Events gibt oder größere Veranstaltungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, ist es jetzt auch möglich, dass der Innenminister anordnet, dass nicht nur Fluggastdaten von Passagieren, die aus Drittstaaten kommen oder in Drittstaaten fliegen, gespeichert werden, sondern auch von Menschen, die sich innerhalb der EU bewegen. Das ist klar geregelt mit einem klaren Auftrag: Was darf und wie lange darf gespeichert werden? Und das ist, denke ich, eine gute Regelung für unser aller Sicherheit.
Generell ist das Gesetz zur Aufzeichnung von Fluggastdaten ein gutes Gesetz. Es ist zukunftsorientiert und es ermöglicht so den Sicherheitskräften, ihre Aufgabe zum Schutz der österreichischen Bürger richtig wahrzunehmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
18.03
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr.