19.08.36

Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Sehr geehrte Frau Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, ... (Unruhe im Saal.)

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Könnte man bei der Berichterstattung bitte kurz auf­passen? – Danke schön.

Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA (fortsetzend): ... mit dem das Heimopferrenten­gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich noch kurz daran erinnern, dass wir zu diesem Gesetz eine sehr gelungene – schwierige, aber im Endeffekt gelungene – En­quete in Zusammenarbeit von Nationalrat und Bundesrat durchgeführt haben. Ich glau­be, das war eine gute Zusammenarbeit der zwei Kammern des Parlaments.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Ich darf Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser das Wort erteilen. – Bitte.