Kritik, beispielsweise auch der Betriebsrat der WU hat sich hierzu in etlichen Punkten kritisch geäußert.
Einer unserer Kritikpunkte war und ist noch immer die neu eingeführte Studienplatzbeschränkung. Im Gesetz steht – ich zitiere –: „effiziente, kapazitätsorientierte Zugangsregelungen“. Das klingt auf den ersten Blick recht sympathisch, aber schauen wir uns die Auswirkungen aufgrund dieser Zugangsbeschränkungen in Zahlen einmal genauer an.
Wir haben ein Minus von 1 000 Plätzen in der Psychologie, minus 1 200 Plätze in den Erziehungswissenschaften, minus 4 300 Plätze in den Rechtswissenschaften, immerhin ein Plus von 300 Plätzen in der Informatik zu verzeichnen. Das ist angesichts der Bedeutung der Digitalisierung, über die wir gestern schon ausführlich gesprochen haben, auch nicht unbedingt richtungsweisend. Insgesamt ist das also ein Minus von über 6 000 Studienplätzen pro Jahr per Gesetz, und fast 19 000 per Gesetz über die gesamte Leistungsvereinbarungsperiode bis zum Jahr 2021.
Naturgemäß wird das immense Verdrängungseffekte hin zu Studienfeldern im FH-Bereich, bei den pädagogischen Hochschulen und bei privaten Bildungseinrichtungen zur Folge haben. Dieses Delta wird aber unmöglich zur Gänze von diesen aufgefangen werden können, so ehrlich müssen wir sein.
Die Folge ist naturgemäß ein steigender Zustrom zu bis dato unbeschränkten Studienrichtungen, und das wird wiederum die Möglichkeit der Zugangsbeschränkungen durch Verordnung nach § 71 schlagend werden lassen. Das heißt, Universitäten werden, um über genügend finanzielle Mittel für die verbleibenden Studienplätze zu verfügen, auch hier kapazitätsorientierte Zugangsregelungen einführen müssen.
Was bedeutet das in der Realität? Wir kommen so über die gesamte Leistungsvereinbarungsperiode auf geschätzte 20 000 Studienplätze weniger, die zur Verfügung stehen. Das sind in Summe etwa ein Fünftel aller Studienanfängerinnen und -anfänger.
Es gibt außerdem keine Maßnahmen zur Unterstützung sozial schwacher Studierender. Der § 13 UG ist dahin gehend alles andere als konkret, wenn es relativ lapidar heißt, dass Maßnahmen in den Leistungsvereinbarungen zu entwickeln sind – was auch immer man sich unter dieser Formulierung vorstellen darf.
Es gibt keine gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen zur Unterstützung beispielsweise von First Academics, von Mentoringprogrammen oder der Vereinbarkeit von Studium und Beruf, ganz im Gegenteil. Ich darf an diverse Wahlslogans der ÖVP, auch bei uns in Niederösterreich, erinnern, in denen es geheißen hat: „Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein“ oder „Leistung muss sich wieder lohnen!“. (Ruf bei der ÖVP: Richtig! – Bundesrat Mayer: Das ist der beste Slogan!) Dieses Zitat ist auch nach der Landtagswahl immer wieder sehr intensiv bemüht worden.
Insofern ist es für mich aber schon sehr zynisch, dass ausgerechnet berufstätige Studierende nun Studiengebühren zu zahlen haben. Das heißt, Studierende, die neben dem Studium arbeiten, um sich eben dieses Studium finanzieren zu können, um sich in Wahrheit ein ordentliches Leben neben dem Studium finanzieren zu können, werden für diese Doppelbelastung auch noch entsprechend bestraft.
Zuletzt hätten die Regierungsparteien noch die Chance gehabt, diese de facto verfassungswidrige Bestimmung bis zum Ablauf der Frist des VfGH in diesem Bereich zu reparieren – das ist nicht passiert. Somit werden im Herbst zumindest 25 000 Studierende zur Kassa gebeten. Aus unserer Sicht ist das eine absolute Katastrophe. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
Wagen wir doch einmal einen kurzen internationalen Blick: Österreich liegt im OECD-Schnitt bei den Studienanfängerinnen und -anfängern eines Jahrgangs mit rund 43 Pro-
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