BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 39

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Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Fernsehgeräten! 8 Stunden Ar­beit, 8 Stunden Freizeit, 8 Stunden Schlaf – diese Forderung wurde bei den ersten Ers­te-Mai-Demonstrationen aufgestellt und auch erkämpft. Seitdem gibt es eine Entwick­lung der Arbeitszeit, und vielleicht kann ich Ihnen einen kleinen Überblick über diese Entwicklung geben.

1945 wurde die 48-Stunden-Woche eingeführt, 1947 ein Kollektivvertragsgesetz, wo­nach sich Abschlüsse am 8-Stunden-Tag und an der 48-Stunden-Woche orientieren, 1948 ein Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, wonach die Normalarbeitszeit für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 44 Stunden pro Woche beträgt; das ist der 8-Stun­den-Tag. 1956 wird der Urlaubsanspruch von 12 auf 18 Werktage verlängert. 1959 wird die Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden gekürzt. 1969: schriftliche Festlegung der Einfüh­rung der 40-Stunden-Woche, Generalkollektivvertrag und Beschluss eines Arbeitszeit­gesetzes, wodurch sich die Arbeitszeit verringert; 1970 erfolgte eine Arbeitszeitverkür­zung auf 43 Stunden.

1972: Arbeitszeitverkürzung auf 42 Stunden. 1975: Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stun­den. 1977: Der Urlaub wird auf 24 Werktage verlängert. 1983: Das Bundesgesetz über eine etappenweise Urlaubsverlängerung tritt in Kraft. Ab dem Urlaubsjahr, das im Jahr 1986 beginnt, beträgt das Urlaubsausmaß fünf Wochen, nach 25 Dienstjahren sechs Wochen. Ab 1985: weitere Verkürzung der Arbeitszeit von 38,5 auf 38 Stunden pro Woche durch Kollektivvertragsregelungen. 1988: Für 1 085 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt bereits eine Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden.

Sie haben jetzt einen Überblick über die Entwicklung der Arbeitszeit bekommen. (Bun­desrat Rösch: Wie ist es weitergegangen?) Das ist ja nicht stehen geblieben (Bun­desrat Rösch: Genau!), denn es gibt ja heute schon Kollektivvereinbarungen, gemäß denen die Wochenarbeitszeit verändert werden kann und je nach den Bedürfnissen der Unternehmen gestaltet werden kann. Nur: Diese Gestaltung setzt voraus, dass es kol­lektivvertragliche Vereinbarungen gibt, also eine Verhandlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, beziehungsweise eine Betriebsvereinbarung, das heißt ebenfalls eine Verhandlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Ich möchte Ihnen noch eine persönliche Geschichte erzählen: Ich habe 1963 eine Leh­re als Maschinenschlosser begonnen, habe in einem Betrieb gearbeitet, der heute Weltmarktführer bei Autokränen ist, und habe dort auch meine Lehre abgeschlossen. Ich habe in dieser Zeit – der Betrieb war nicht sehr groß – erfahren, wie es ist, wenn im Unternehmen mit Willkür gestaltet wird.

Die Willkür hat so ausgesehen, dass ich als Lehrling die Jause geholt habe, dass ich als Lehrling zusammengekehrt habe und vieles, vieles andere mehr. Gelernt habe ich meinen Beruf grundsätzlich einmal in der Berufsschule. Ich weiß, dass sich diesbezüg­lich vieles verändert hat, und ich weiß auch, dass es da viele Verdienste auch vonsei­ten der Arbeitgeber gibt (Bundesrätin Zwazl: Danke!), aber zum damaligen Zeitpunkt habe ich selbst erfahren, was es heißt, in einem Betrieb zu arbeiten, in dem es keine Arbeitnehmervertretung gegeben hat.

Wir haben uns zusammengeschlossen und haben dafür eine geschaffen: Ein Betriebs­rat wurde erkämpft – gegen den Widerstand des Unternehmers.

Der wesentliche Punkt bei dem heute vorliegenden Gesetzesbeschluss ist der, dass darüber mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht verhandelt worden ist (Ruf bei der FPÖ: Das stimmt ja gar nicht!), obwohl das ganz wichtig wäre, dass es kei­ne Begutachtung gegeben hat und vieles andere mehr. (Bundesrat Rösch: Jahrelan­ges Gerede!) – Ja, jahrelanges Gerede. – Es gibt sehr viele betriebliche Vereinbarun­gen, durch die die Arbeitszeit flexibel gestaltet wird. Arbeitnehmer haben das immer auch als notwendig erkannt und als wichtig erkannt, und ich glaube nicht, dass es Ar-


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