tiges Anliegen. Ihnen vielleicht den ländlichen Raum schmackhaft zu machen, ist so ein wichtiger Punkt; die Lehrordinationen könnten dazu beitragen.
Wir befinden uns derzeit auch in den Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit den Universitäten, und wir sind bestrebt, Lehrpläne zu verändern, mehr Allgemeinmedizin in die Lehrpläne hineinzubringen. Wir wollen einen Fokus auf die Allgemeinmedizin haben. Wir haben auch die Löhne der Mediziner um 20 bis 30 Prozent angehoben, sodass die Abwanderungsbewegung nach Deutschland geringer werden wird. Und es laufen auch Gespräche mit dem Gesundheitsministerium, denn die Frage der Bedingungen für niedergelassene Ärzte, welche Verträge wer bekommt, ist eine Frage, die nicht allein das Bildungsministerium, sondern auch das Gesundheitsministerium entscheidet.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die Frage der medizinischen Versorgung der ländlichen Räume ist ein Thema der Zukunft. Dem müssen wir uns stellen, und wir müssen auch rechtzeitig Maßnahmen setzen, um letztlich die Attraktivität der ländlichen Räume zu erhalten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
10.56
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A sowie 9997/BR d.B. und 10024/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen zu Punkt 2 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Marianne Hackl: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reinhard Todt. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie!
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