BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 55

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Der Ausbau der Ganztagsschulen (Bundesrat Schuster: Zwangstagsschulen!) wird bis zum Jahr 2032 ausgedehnt. Wie können Eltern angesichts dieses neuen Arbeitszeitge­setzes zukünftig Beruf und Familie vereinbaren? Wie macht man das als Alleinerziehe­rin? 12 Stunden arbeiten, 2 Stunden hin- und herpendeln, um 7 Uhr aus dem Haus, um 21 Uhr zurück: Wie macht man das mit kleinen Kindern, wie macht man das mit älteren Angehörigen? Das gilt nämlich auch für die älteren Angehörigen, da in Österreich 80 Pro­zent der älteren Menschen zu Hause gepflegt werden. (Bundesrat Spanring: Das ist jetzt nicht anders!) Mit diesem Gesetz verfestigt man die Teilzeitarbeit von Frauen, und es besteht die Gefahr, dass sie aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. Wir wollen kei­ne Altersarmut von Frauen! (Bundesrat Spanring: ... aber verursacht! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Betreuungsarbeit braucht grundsätzlich Planbarkeit, Struktur und Rahmenbedingun­gen, das weiß jeder und jede, der oder die einmal Kinder aufgezogen hat. Kinder kann man nicht flexibel irgendwo hinstellen, sondern sie brauchen Rahmenbedingungen (Zwischenruf der Bundesrätin Ecker) und sie brauchen eine klare Struktur, die ihren Tag strukturiert. (Bundesrat Schuster: Auf die warten wir in Wien schon seit Langem!) Denken wir bitte an die Kinder: Was ist das für ein Zeichen für unsere Kinder, wenn man sie 14 Stunden lang in Betreuungseinrichtungen lässt? Ist das gewollt? Ist das der Sinn der Sache? – Das wird durch dieses Gesetz möglich, und das wollen wir auf kei­nen Fall. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Das findet ja jetzt schon statt!)

Die Gesundheit ist durch dieses Gesetz bedroht. Durch überlange Arbeitszeiten steigt das Risiko von Herzinfarkt und Schlaganfall genauso wie die Unfallgefahr. (Bundesrat Schuster: Was Sie da jetzt alles reininterpretieren ...!) Wir denken an die Menschen, die in Kälte und in Hitze arbeiten (Bundesrat Köck: ... alles zugelassen ...!), die schwe­re Lasten heben. Zukünftig ist es möglich, in einem Callcenter 12 Stunden lang Be­schwerden entgegenzunehmen. (Zwischenruf des Bundesrates Schuster.) – Ist das die Arbeitswelt, die wir wollen?

Lehrlinge über 18 Jahre dürfen ab nun auch 12 Stunden arbeiten. (Bundesrätin Mühl­werth: Ja, die dürfen auch mit 18 wählen! – Zwischenruf der Bundesrätin Ecker. – Bun­desrat Längle: Mit 18 ist man volljährig!) Ist das der Sinn der Lehrausbildung?

Aufgeweicht wird auch der besondere Schutz der Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Aus­nahmen gelten nun für jeden einzelnen Mitarbeiter, das heißt, in einem Betrieb kann bei entsprechender Anzahl an MitarbeiterInnen das ganze Jahr über sonn- und feier­tags geöffnet werden – für Eltern mit Betreuungspflichten eine unglaubliche Belastung! (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Erholungszeiten und Privatleben haben für die Menschen viele Facetten. Es ist nicht nur die so wichtige gemeinsame Zeit mit den Kindern, mit der Familie; ArbeitnehmerIn­nen wollen und müssen sich erholen, sich weiterqualifizieren, Hobbys nachgehen oder – vor allem – sich in der Freiwilligenarbeit engagieren. Österreich ist dafür wirklich be­rühmt und hat eine wunderbare Freiwilligenstruktur – mit einer Ausdehnung der Ar­beitszeit wird das aber immer mehr verunmöglicht.

In der Gastronomie sollen die Ruhezeiten generell verkürzt werden. Gerade in diesem Bereich, in dem die Arbeit körperlich so anstrengend ist, ist eine derartige Verkürzung und ein Ausweiten der Arbeitszeit auf 12 Stunden eine extreme Belastung (Zwischen­ruf des Bundesrates Schuster); und wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch pendeln müssen, dann ist das wirklich unzumutbar.

Vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind leitende Angestellte und nun auch Perso­nen, die maßgeblich selbstständige Entscheidungsbefugnis haben. Das ist völlig un­ausgegoren. Wir wissen gar nicht, wie da die Personengruppe sein wird: IT-Spezialis­ten, WissenschaftlerInnen, Leute in den Gesundheits- und Sozialberufen – sie sind zu­künftig ungeschützt.

 


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