angesprochen, dass es sonst nicht sein könnte, dass so viele Überstunden nicht ausbezahlt werden. Ich bin vollkommen dagegen, dass Überstunden nicht ausbezahlt werden. Das ist auch ein klarer Auftrag von mir, dass Überstunden ausbezahlt werden müssen, deshalb regeln wir es ja auch gesetzlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)
Ich sehe darin absolut eine Chance, die von Ihnen angesprochenen nicht ausbezahlten Überstunden abzuschaffen oder zu reduzieren. Wenn es in der Realität so ist, dass eine 11. und 12. Stunde gearbeitet werden, und wenn es vielleicht auch so ist, wie Sie sagen, dass Überstunden nicht ausbezahlt werden, so dient dieses Gesetz gerade dazu, dafür zu sorgen, dass sich der Arbeitnehmer aussuchen kann, die 11. und 12. Stunde zu arbeiten und auch, ob er das ausbezahlt oder entsprechend als Zeitausgleich haben möchte. (Bundesrat Schabhüttl: Genau das ist ja das Schlimme daran, dass er es sich nicht aussuchen kann!)
Ich möchte noch einmal die Fakten zusammenfassen: Es bleibt bei täglich 8 Stunden und es bleibt bei den wöchentlichen 40 Stunden als Normalarbeitszeit. Wer etwas anderes sagt, sagt bewusst nicht die Wahrheit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Suggerieren Sie bitte nicht den Menschen, dass sie jetzt täglich 12 Stunden arbeiten müssen, denn die durchschnittliche Arbeitszeit wird nicht erhöht und somit muss es auch auf der einen Seite weniger werden, wenn es auf der anderen Seite einmal mehr geworden ist!
Nehmen wir das Beispiel, wenn jemand im Burgenland oder in jedem anderen Bundesland außerhalb der Ballungszentren arbeitet! Er hat dann die Möglichkeit, sich selbst dafür zu entscheiden, zum Beispiel Montag bis Donnerstag mehr zu arbeiten und sich eben nicht ins Auto zu setzen, nicht die Kilometer abzuspulen und auch nicht die Umwelt zu belasten, sondern zu Hause bei der Familie zu sein und das auch entsprechend in Einklang zu bringen. (Bundesrat Lindner: Dann schreiben Sie das so ins Gesetz!)
Es können jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer die 11. und 12. Überstunde ablehnen, es gibt eine echte Freiwilligkeit. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Was auch oft nicht gesagt wird, ist, dass die Ablehnung keine Nachteile für den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin bringen darf. Das ist im Gesetz so vorgesehen, damit gibt es ein umfassendes Benachteiligungsverbot. Sollte es zu einer Kündigung aufgrund solcher Themen kommen, dann ist diese natürlich rechtswidrig, und es ist überhaupt nicht in unserem Sinne und auch gar nicht die gelebte Praxis in den Unternehmen, das zu tun. (Zwischenruf des Bundesrates Lindner.)
Wir haben im Moment Fachkräftemangel. Sie wissen das, wir wissen das, dass der Fachkräftemangel im Augenblick die größte Herausforderung in der österreichischen Wirtschaft ist. Diese Flexibilisierung ermöglicht es, einerseits wettbewerbsfähig zu sein, Aufträge anzunehmen und für kurze Zeit einmal mehr zu arbeiten. Es ermöglicht aber auch, dann entsprechend weniger zu arbeiten, wenn auch weniger Aufträge da sind.
Zweitens ist mir wichtig, das Faktum festzuhalten, dass die Zuschläge weiterhin bezahlt werden. Vereinbarte Überstunden sind mit Überstundenzuschlägen oder Zeitausgleich zu vergüten. Für die 11. und 12. Stunde kann der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin entsprechend den Lebensumständen selbst entscheiden. Das – da haben Sie recht – gab es noch nie! Es ist die Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Rechten, die es bisher noch nicht gab. Das ist auch etwas, das man, wenn man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufklärt, erwähnen muss. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)
Wir plädieren dafür und haben das auch so vorgesehen, dass es in Österreich mündige und selbstbestimmte Menschen gibt, die auch selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie ein Projekt fertig machen wollen oder ob sie es nicht fertig machen wollen, son-
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