BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 74

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Um die entsprechende Leistungsfähigkeit im Arbeitsprozess zu erhalten und zu ge­währleisten, ist eine Begrenzung der Arbeitszeit ein unbedingtes Muss, meine sehr ge­schätzten Kolleginnen und Kollegen! Das liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmer als auch im Interesse der Arbeitgeber. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Hammerl: Hören Sie doch auf mit dieser Polemik! – Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Man bedenke auch, und das wurde heute schon gesagt, dass der 12-Stunden-Tag vor allem zulasten der Frauen geht, vor allem zulasten der Frauen mit Kindern: Wer wird für diese Kinder sorgen? Wo gibt es entsprechende Kinderheimstätten, in denen die Kinder zum Beispiel 12 Stunden lang beherbergt und beaufsichtigt werden? – Das be­deutet eine ungemeine Mehrbelastung für arbeitende Frauen, die von der Regierung nicht als Problem erkannt oder anerkannt wird. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat May­er: Was ist mit den Krankenschwestern?)

Wenn Sie sich die Statistiken anschauen, sehen Sie: Nur jeder zweite Kindergarten in Österreich hat 9 Stunden lang geöffnet. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe, auf dem ein Diagramm mit der Überschrift „Nur jeder 2. Kindergarten in Österreich hat 9 Stunden offen“ zu sehen ist.) Wir haben es von Kollegin Schumann gehört, in Nieder­österreich, aber auch in Oberösterreich ist die Zahl dieser Kindergärten am geringsten, Wien und Kärnten sind hingegen relativ stark vertreten.

Man denke aber auch an den stets wichtiger werdenden Bereich der Pflege: Die Ver­einbarkeit von Pflege und Erwerbsarbeit wird praktisch verunmöglicht, wenngleich man weiß, dass gerade die Pflege ein Thema ist, das uns in Zukunft außerordentlich be­schäftigen wird. Das ist eine ungemein große Herausforderung, der wir uns werden stellen müssen.

Gestern hat ein Kollege – das hat mich verwundert – von einer Form der roten Klas­senkampfpolitik gesprochen. Ich möchte daher eine Ihnen eher nahestehende Insti­tution zitieren, nämlich die Österreichische Bischofskonferenz. Diese hat zum vorlie­genden Gesetzentwurf Folgendes zu sagen – ich zitiere –: „Die beabsichtigten Geset­zesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich und sind verfassungsrechtlich bedenklich. Die Planung derart umfassender Gesetzesände­rungen ohne Begutachtungsverfahrungen ist demokratiepolitisch bedenklich und eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesell­schaftliche Ordnung.“

Weiters verletzt „die nicht abgestimmte Vorgehensweise bei den geplanten Gesetzes­änderungen den in Österreich üblichen gesellschaftlichen Konsens [...], gesamtgesell­schaftliche Anliegen und Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Wege sozial­partnerschaftlicher Gespräche auszuhandeln, bevor diese im Parlament beschlossen wer­den“.

Es stellt sich die Frage, warum der bisher in unserer Republik so erfolgreiche Weg des Dialogs, das dialogische Prinzip, das Gespräch zwischen den Sozialpartnern verlassen wurde: Geht es da einzig und allein um politisches Machtstreben? (Zwischenruf des Bundesrates Köck.) Geht es um die Vergabe von Steuergeschenken an Kapitalgesell­schaften und Besserverdiener? 100 Jahre, nachdem der 8-Stunden-Tag eingeführt – ja, ich möchte schon sagen, erkämpft! – wurde, soll nun der 12-Stunden-Tag unter dem Pseudonym der Arbeitszeitflexibilisierung eingeführt werden. Das ist im Grunde ein enormer sozialer Rückschritt für unsere gesamte Gesellschaft! (Bundesrat Samt: Es gibt keinen 12-Stunden-Tag!)

Ich bin auch Vertreter des PVÖ, der größten österreichischen Pensionistenorganisa­tion, und möchte daher auch als Sprecher für die ältere Generation noch ein paar Wor­te sagen, die sicherlich auch die hier anwesenden Vertreter von Seniorenbund und Se­niorenring interessieren werden. Solche Maßnahmen, wie sie mit dieser Gesetzesän-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite