Um die entsprechende Leistungsfähigkeit im Arbeitsprozess zu erhalten und zu gewährleisten, ist eine Begrenzung der Arbeitszeit ein unbedingtes Muss, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Das liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmer als auch im Interesse der Arbeitgeber. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Hammerl: Hören Sie doch auf mit dieser Polemik! – Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Man bedenke auch, und das wurde heute schon gesagt, dass der 12-Stunden-Tag vor allem zulasten der Frauen geht, vor allem zulasten der Frauen mit Kindern: Wer wird für diese Kinder sorgen? Wo gibt es entsprechende Kinderheimstätten, in denen die Kinder zum Beispiel 12 Stunden lang beherbergt und beaufsichtigt werden? – Das bedeutet eine ungemeine Mehrbelastung für arbeitende Frauen, die von der Regierung nicht als Problem erkannt oder anerkannt wird. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mayer: Was ist mit den Krankenschwestern?)
Wenn Sie sich die Statistiken anschauen, sehen Sie: Nur jeder zweite Kindergarten in Österreich hat 9 Stunden lang geöffnet. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe, auf dem ein Diagramm mit der Überschrift „Nur jeder 2. Kindergarten in Österreich hat 9 Stunden offen“ zu sehen ist.) Wir haben es von Kollegin Schumann gehört, in Niederösterreich, aber auch in Oberösterreich ist die Zahl dieser Kindergärten am geringsten, Wien und Kärnten sind hingegen relativ stark vertreten.
Man denke aber auch an den stets wichtiger werdenden Bereich der Pflege: Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbsarbeit wird praktisch verunmöglicht, wenngleich man weiß, dass gerade die Pflege ein Thema ist, das uns in Zukunft außerordentlich beschäftigen wird. Das ist eine ungemein große Herausforderung, der wir uns werden stellen müssen.
Gestern hat ein Kollege – das hat mich verwundert – von einer Form der roten Klassenkampfpolitik gesprochen. Ich möchte daher eine Ihnen eher nahestehende Institution zitieren, nämlich die Österreichische Bischofskonferenz. Diese hat zum vorliegenden Gesetzentwurf Folgendes zu sagen – ich zitiere –: „Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich und sind verfassungsrechtlich bedenklich. Die Planung derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahrungen ist demokratiepolitisch bedenklich und eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung.“
Weiters verletzt „die nicht abgestimmte Vorgehensweise bei den geplanten Gesetzesänderungen den in Österreich üblichen gesellschaftlichen Konsens [...], gesamtgesellschaftliche Anliegen und Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Wege sozialpartnerschaftlicher Gespräche auszuhandeln, bevor diese im Parlament beschlossen werden“.
Es stellt sich die Frage, warum der bisher in unserer Republik so erfolgreiche Weg des Dialogs, das dialogische Prinzip, das Gespräch zwischen den Sozialpartnern verlassen wurde: Geht es da einzig und allein um politisches Machtstreben? (Zwischenruf des Bundesrates Köck.) Geht es um die Vergabe von Steuergeschenken an Kapitalgesellschaften und Besserverdiener? 100 Jahre, nachdem der 8-Stunden-Tag eingeführt – ja, ich möchte schon sagen, erkämpft! – wurde, soll nun der 12-Stunden-Tag unter dem Pseudonym der Arbeitszeitflexibilisierung eingeführt werden. Das ist im Grunde ein enormer sozialer Rückschritt für unsere gesamte Gesellschaft! (Bundesrat Samt: Es gibt keinen 12-Stunden-Tag!)
Ich bin auch Vertreter des PVÖ, der größten österreichischen Pensionistenorganisation, und möchte daher auch als Sprecher für die ältere Generation noch ein paar Worte sagen, die sicherlich auch die hier anwesenden Vertreter von Seniorenbund und Seniorenring interessieren werden. Solche Maßnahmen, wie sie mit dieser Gesetzesän-
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