BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 109

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lichen Dienst, für alle Beamten, alle Vertragsbediensteten und zukünftig auch für Prä­senz- und Zivildiener. Neben der Übernahme von Heilkosten und der vorläufigen Über­nahme von Entschädigungszahlungen und Schmerzengeld durch den Bund gibt es auch Leistungen in finanzieller Hinsicht für Hinterbliebene nach Dienstunfällen. Not­wendig ist das nicht nur deshalb, weil damit eine Gleichbehandlung beziehungsweise Gleichstellung aller öffentlich Bediensteten erwirkt wird, sondern notwendig geworden ist das auch aus dem Grund, weil inzwischen viel mehr Berufsgruppen als früher einer viel höheren Gefährdung ausgesetzt sind. Schauen Sie die Medien der letzten Tage oder Wochen durch! Da fallen mir einige Beispiele ein, etwa Lehrer, Rechtspfleger oder unlängst Gerichtsvollzieher.

Natürlich hoffen wir, dass so wenige Bedienstete wie möglich diese Unterstützung je­mals in Anspruch nehmen müssen, aber es ist gut, zu wissen, dass man, wenn einmal etwas passiert, nicht alleingelassen wird und dass der Staat hinter seinen Bediensteten steht.

Weiters werden mit diesem Gesetz auch die Einsatzzuschläge unserer Soldaten in Kri­sengebieten erhöht, diese sind nämlich schon lange nicht mehr zeitgemäß. Diese Ein­satzzuschläge werden den jeweiligen Bedrohungsszenarien vor Ort angepasst, und das ist auch notwendig, um weiterhin gut ausgebildete Soldaten für Einsätze wie zum Beispiel in Afghanistan oder in der Westsahara zu finden.

Meine Damen und Herren! Eines muss klar sein: Wer Besonderes leistet, der muss be­sonders entlohnt werden. Und dafür stehen wir. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrä­tInnen der ÖVP.)

Für alle öffentlich Bediensteten wird es eine Präzisierung im Zusammenhang mit dem Verbot der Geschenkannahme geben. Diese ganz eindeutigen Klarstellungen und auch Vereinheitlichungen der Bestimmungen zum Verbot der Geschenkannahme, aber auch der Annahme von Vorteilen im Rahmen von Veranstaltungen, wie es passieren kann – sodass jeder nachlesen kann, was erlaubt und was verboten ist –, wird für alle Bediensteten zu mehr Rechtssicherheit führen.

Weiters steht zukünftig den Vertragsbediensteten eine Wiedereingliederungsteilzeit of­fen. Diese Regelungen sind an die entsprechenden Regelungen der Privatwirtschaft angepasst beziehungsweise diesen nachgebildet und sollen den schrittweisen Wieder­einstieg in den Arbeitsprozess nach einer längeren schweren Krankheit oder nach ei­nem schweren Unfall ermöglichen. Geldeinbußen, die durch diese vorübergehende Teil­zeit entstehen, werden durch Leistungen der Sozialversicherung ausgeglichen.

Alles in allem sind das sehr viele Verbesserungen und auch Klarstellungen. Einen Be­reich allerdings gibt es, der im Dienstrechtsgesetz leider nicht festgemacht werden konnte, nämlich die Anrechnung der Vordienstzeiten. Dies ist ein Bereich, der unter al­len öffentlich Bediensteten in der Vergangenheit zu sehr großem Unmut geführt hat. Wie kann ich das behaupten? – Ich war selbst viele Jahre im öffentlichen Dienst tätig und bin heute noch immer freigestellter Justizwachebeamter. Was die damalige rote Staatssekretärin Muna Duzdar da angerichtet hat, sucht seinesgleichen, meine Damen und Herren, nämlich im negativen Sinn. Viele Bedienstete fühlen sich durch das unter roter Kanzlerschaft umgesetzte Gesetz um ihr Geld betrogen, und, um ehrlich zu sein, ich habe das damals auch so empfunden.

Warum konnte die jetzige Regierung diesen Teil des Gesetzes nicht reparieren? – Weil diese roten Altlasten nun beim Europäischen Gerichtshof mittels zweier Verfahren an­hängig sind. Meine Damen und Herren von der SPÖ, da kann man von Flickschusterei, von Husch-Pfusch-Gesetzen oder von Hüftschussgesetzen oder Schnellschussgeset­zen reden. Das ist das beste Beispiel dafür.

Diese Reparatur, die dann auf uns zukommen kann und höchstwahrscheinlich auch auf uns zukommen wird, wird mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von 600 Millionen


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