Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Michael Raml. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Dr. Michael Raml: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ich erstatte Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 sowie weitere Bundesgesetze geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2018).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher direkt zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Dienstrechts-Novelle 2018.
Vorweg möchte ich mich an dieser Stelle bei allen öffentlich Bediensteten für das, was sie jeden Tag für unsere Republik leisten, aufrichtig und herzlich bedanken. Oftmals unbedankt, oftmals zu Unrecht gescholten – aber seien Sie versichert, meine Damen und Herren, wir wissen, was Sie tagtäglich leisten! Sie sind wichtige Pfeiler, Sie sind tragende Säulen, die unsere Republik in ihren jeweiligen Bereichen verwalten, für Sicherheit und Ordnung sorgen und unser Land mit bestem Wissen und Gewissen nach den gesetzlichen Vorgaben verändern und verbessern.
Ein Danke möchte ich auch dieser Regierung aussprechen, die mit der Umsetzung dieser Dienstrechts-Novelle die Wertschätzung gegenüber allen öffentlich Bediensteten zum Ausdruck bringt, allen voran natürlich unserem Vizekanzler und Minister für öffentlichen Dienst, Heinz-Christian Strache. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Mit dieser Dienstrechts-Novelle 2018 werden längst überfällige Verbesserungen für Beamte und Vertragsbedienstete umgesetzt: Zum einen betrifft das das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, eine urfreiheitliche Forderung, die übrigens im Jahr 2000 unter Schwarz-Blau ins Leben gerufen wurde und damals natürlich eine massive Verbesserung für die Kollegen und auch eine Absicherung für die Wachebediensteten dargestellt hat. Aus dieser Kann- wird nun eine Istbestimmung, und dieses Gesetz wird in das Gehaltsgesetz eingegliedert. Somit müssen wir künftig hoffentlich keine tragischen Einzelfälle mehr erleben, bei denen öffentlich Bedienstete in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten schwer verletzt werden oder vielleicht sogar versterben und es keine Unterstützung vom Staat gibt. Oftmals haben dann Kollegen oder auch politische Parteien – ich erinnere mich an mehrere Sammlungen unseres Vizekanzlers – Spendenaktionen ins Leben gerufen. Das ist nicht mehr zeitgemäß und war in Wirklichkeit in der Vergangenheit schon eine Schande. Das wird nun repariert.
Was bedeutet das aber im Detail? – Die besonderen Unterstützungsregeln, die bisher für Wachebedienstete gegolten haben, gelten nunmehr für alle Bediensteten im öffent-
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