BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 107

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch dazu liegt ein Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung über den in Verhandlung stehenden Antrag vor.

Ich lasse darüber abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung gemäß § 54 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen daher zum Antrag des Ausschusses, gegen den Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „gerechte Erreichbarkeit einer 6. Urlaubs­woche“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

15.27.223. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflich­tungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­desbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtüber­tragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertre­tungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Poststrukturgesetz, das Aus­landszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsge­setz 2004, das Heeresgebührengesetz 2001, das Zivildienstgesetz 1986, das Um­setzungsG-RL 2014/54/EU und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wer­den und das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz aufgehoben wird (Dienst­rechts-Novelle 2018) (196 d.B. und 228 d.B. sowie 9994/BR d.B. und 10011/BR d.B.)


 


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