BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 106

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Es werden jetzt viele Themen hereingespielt. Es heißt, dass die fünfte Urlaubswoche gefährdet ist. Wir haben vom Herrn Vizekanzler gehört, sie ist nicht gefährdet. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Bitte, bleiben Sie sachlich, bleiben Sie beim Thema!

Sie bringen immer wieder Beispiele von Einzelpersonen. Ich kann drei, vier Beispiele von Einzelpersonen bringen: In einer Baufirma wird 10 Stunden gearbeitet. Der Mitar­beiter ist selbst Meister – er muss sich dann als Selbstständiger anmelden. Wer kriti­siert das? – Ich kenne da einen Arbeiterkammerpräsidenten in Oberösterreich, der heißt Kalliauer, der sagt: Schwarzarbeit! – In Wirklichkeit war es keine Schwarzarbeit, denn er hat dann selbstständig noch 5 Stunden gearbeitet und hat insgesamt 15 Stun­den gearbeitet. Ist das sinnvoll?

Zweites Beispiel ist ein Tischler: Montage in Südtirol, das Projekt muss fertig werden, er kann es aber leider nicht fertig machen und am Donnerstag nach Hause fahren, sondern muss am Freitag für 3 Stunden noch einmal die Arbeit aufnehmen und kommt am nächsten Tag erst am späten Nachmittag oder am Abend nach Hause.

Im Handel: Zu Weihnachten wird entsprechend konsumiert, somit wird bei den Fleisch­hauern und in den Fleischfabriken mehr gearbeitet, auch im Bereich der Lebensmittel­produktion. Wie war es da in der Vergangenheit? – Man hat die Zeit irgendwo gutge­schrieben, in Wirklichkeit ist man in krimineller Aktion unterwegs gewesen. Jetzt wird das auf eine rechtliche Basis gestellt.

In diesem Sinne haben wir, denke ich, zum Thema Rechtssicherheit sehr viel gemacht, und ich kann nur sagen, ich glaube, wir sind hier gut unterwegs. Wenn wir weltweit schauen: Es wird sich viel verändern, und es hat sich schon viel verändert. Wir be­finden uns in einem globalen Markt, und wenn wir für den Markt nicht entsprechend ausgerichtet und gerüstet sind, wird es uns so gehen wie Marie Antoinette, die zu den Franzosen gesagt hat, wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen.

Wir wollen den Menschen keinen Kuchen geben, sondern wir wollen ihnen Zukunft ge­ben und schauen, dass sie ein Auskommen mit dem Einkommen haben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.24

15.24.24


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen vor, ge­gen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu er­heben.

Es liegt weiters ein Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung über diesen Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss Einspruch zu erheben, vor.

Ich lasse daher zuerst darüber abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundes­räte, die dem Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung gemäß § 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­menminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag, gegen den Beschluss Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

 


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