BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 111

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auch Stabilität und Ordnung im Staat gibt, denn das gibt den Menschen auch Sicher­heit.

Zweifellos ist der öffentliche Dienst in unserem Staat ein Stabilitätsfaktor, auf den man sich immer und überall verlassen kann. Ich darf an dieser Stelle auch allen öffentlich Bediensteten ein herzliches Dankeschön sagen und allen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern im öffentlichen Dienst für ihre Leistungen, die sie für die Bevölkerung unseres wunderschönen Landes erbringen, danken. Ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen: Ohne die Leistungen des öffentlichen Dienstes würden wir lieb aussehen. Ich danke allen, die das leisten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wie schon gesagt: In der vorliegenden Dienstrechts-Novelle sind zahlreiche Verbesse­rungen enthalten; ein paar, die aus meiner Sicht besonders wichtig sind, möchte ich hier kurz ansprechen.

Da ist einmal – es wurde auch vom Vorredner schon angesprochen – die Wiederein­gliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete. Hinter diesem sehr sperrigen Wort verbirgt sich die Möglichkeit, dass man nach längerer Krankheit oder nach einem Unfall, der ei­nen sehr langen Krankenstand nach sich gezogen hat, wieder schrittweise in die Ar­beitswelt zurückkommen kann. Die Privatwirtschaft kennt so eine Regelung schon sehr, sehr lange, es ist schön und erfreulich, dass es nach intensiven Verhandlungen jetzt gelungen ist, so eine Regelung auch für die Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst einzuführen.

Selbstverständlich wird es das nächste Ziel sein, dass man auch für die Beamten so eine Regelung schafft. Ich bedanke mich schon jetzt beim Herrn Vizekanzler dafür, dass er in seiner Rede im Nationalrat angekündigt hat, dass er sich das vorstellen kann und dass es dazu bereits erste sehr konstruktive Gespräche gibt.

Gerade für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sehr schwierigen persönli­chen Situationen, wenn es um einen längeren Krankenstand und einen längeren Aus­fall geht, ist diese Regelung – ich glaube, das kann man sich vorstellen – eine sehr, sehr wichtige und eine wesentliche Verbesserung, weil sie eben eine gute Möglichkeit bietet, wieder in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Ich denke, das ist für alle Betroffenen wirklich wichtig.

Ein Kriterium dafür ist, dass die Dienstverhinderung mindestens sechs Wochen gedau­ert hat. Die Wiedereingliederungsphase kann ein bis sechs Monate dauern, einmal kann man diese Phase sogar auch noch verlängern. Ganz wichtig ist natürlich auch, dass es dafür eine garantierte finanzielle Absicherung des Staates gibt, die gesetzlich geregelt ist, damit sich niemand Sorgen um seinen Lohn machen muss.

Ein sehr wichtiger Teil dieser Dienstrechts-Novelle ist aber auch die Eingliederung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz. Damit werden künf­tig für alle öffentlich Bediensteten, ob Vertragsbedienstete oder Beamte, die Bestim­mungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes und die dabei besonders fi­xierten Unterstützungsregeln gelten. Das ist darüber hinaus auch eine wesentliche Ab­sicherung zum Beispiel für Zivildiener und Präsenzdiener, die ebenfalls in diese Re­gelung fallen. Es ist sehr, sehr wichtig, dass auch sie diesen zusätzlichen Schutz ge­nießen können, sowohl Heilkosten als auch vorläufige Entschädigungszahlungen und Schmerzengeld werden dadurch künftig übernommen.

Besonders wichtig ist, dass es dabei auch umfangreiche, vor allem finanzielle Leistun­gen für Hinterbliebene nach Dienstunfällen gibt. Auch das hat mein Kollege schon ge­sagt: Natürlich wünschen wir uns, dass es Dienstunfälle nach Möglichkeit nie gibt und dass sie nie in dieser Schwere passieren, dass jemand dabei wirklich zu Schaden kommt. Die Wahrheit ist aber eben eine andere, Unfälle passieren immer wieder, daher


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