Meldegesetz, das Personenstandsgesetz, das Zivildienstgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz.
Bevor ich auf die Materie und dieses Gesetz eingehe, möchte ich eigentlich mit etwas starten, was nicht alle heute hier erwarten, nämlich mit einem Lob an diese Bundesregierung, denn zumindest bei diesem Gesetz hat es eine Begutachtung gegeben, immerhin einen Monat lang die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen. Das ist bei der jetzigen Bundesregierung ja beinahe schon die löbliche Ausnahme, denn heutzutage wird ja vieles leider im Husch-Pfusch-Verfahren in einer Nacht- und Nebelaktion eingebracht, aber bei diesem Gesetz hat es zumindest eine einmonatige Begutachtungsfrist gegeben, und in dieser Zeit sind auch 66 veröffentlichte Stellungnahmen eingelangt.
Zitieren möchte ich aus drei dieser Stellungnahmen. Die erste ist jene der Arbeiterkammer, die schreibt: „Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf erweckt aber in weiten Teilen den Eindruck, dass er von einem tiefgehenden Misstrauen gegenüber Flüchtlingen bzw AsylwerberInnen geprägt ist [...].
Dagegen sind substantielle“ – also grundlegende – „Verbesserungen der Qualität der erstinstanzlichen Asylverfahren durch diese Novelle nicht zu erwarten.“
UNHCR schreibt: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen zudem in ihrer Gesamtheit wenig geeignet, das Ziel der Effizienzsteigerung zu erreichen, da den zuständigen Behörden eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben auferlegt werden, die einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen werden.“
Zu guter Letzt schreibt auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag: „In diesem Sinne ist mit Bedauern festzustellen, dass es – anders als im Regierungsprogramm angekündigt – nicht zu einer Neukodifikation der betreffenden Rechtsmaterie gekommen ist,“ – also einer systematischen Zusammenfassung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk – „sondern vielmehr eine die“ Vielschichtigkeit dieses Gesetzes „abermals steigernde und somit auch Rechtsunsicherheit“ erhöhende Teilnovelle. Es steht hier auch, dass eine Beschleunigung des Verfahrens nicht zu erwarten ist und die Erfüllung des Ziels angesichts des Entwurfs eher unrealistisch sei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur drei Stellungnahmen, aus denen ich jetzt vorgelesen habe, ich möchte aber eigentlich auf den Hauptkritikpunkt meinerseits eingehen, und das ist die Kostendimension. Wenn ich mir anschaue, was die Überprüfung eines einzelnen Asylwerbers auf Bargeld und das zuständige Personal, das man dafür braucht, kosten, stelle ich fest, dass dies im Voranschlag in Summe mit einem Betrag von 1,1 Millionen Euro pro Jahr angesetzt ist. Weiters finden sich eine Softwareadaptierung des Innenministeriums um 900 000 Euro, die Übersetzung von Infoblättern und Ankündigungsdokumenten um weitere 88 000 Euro, 27 neue Geräte für das Auslesen von Handydaten zum Stückpreis von 12 000 Euro, in Summe also 324 000 Euro. Das macht insgesamt 2,4 Millionen Euro aus.
Das ist aber noch lange nicht alles. Jetzt kommen noch die Kosten dazu, die im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts anfallen werden. Dort rechnet man mit immerhin 4 000 neuen Verfahren. Das bedeutet einen zusätzlichen Personalaufwand von sage und schreibe 5,2 Millionen Euro. Das umfasst 28 Richter, zusätzlich Kanzlei, Rechtsberatung und so weiter. Zudem ergibt es zusätzliche Verfahrenskosten von 1,8 Millionen Euro. Wir sind jetzt bei einer Summe von 7 Millionen Euro angelangt. Und man höre und staune, jetzt kommt das Wichtigste: Diese Summe ist weder vom Innenministerium noch vom Justizministerium und auch nicht vom Finanzminister zugesagt worden.
Da stellt sich die große Frage: Wer soll das bezahlen? Vielleicht sind es die üblichen Geldgeber und Financiers, die einspringen, wie bei der Wahlwerbung und bei diversen
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